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Baugrundstück Pflaumenweg 18-25 1
Preis: € 163.350,00
Grundstücksfläche: ca. 2970 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 163.350,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 2970 m²
Objektbeschreibung
Das Grundstück ist unbebaut. Es befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bzw. sonstiger Satzungen. Die Aufstellung derartiger Planverfahren ist derzeit nicht geplant. Für die weitere städtebauliche Entwicklung des nördlichen Stadtteiles besteht ein integriertes Teilraumkonzept (ITK Nord), sowie eine Ausführungsplanung zu den Außenanlagen als Bauvorhaben 120 Belvedere Goepelberg und Schule Richtstraße (BV 120) vom 07.02.2005. Die Flurstücke liegen innerhalb des Geltungsbereiches des ITK Nord.
Die örtlichen Ver- und Entsorgungsnetze für Elektroenergie, Erdgas, fernmeldetechnische Erschließung, Trink-, Regen- und Schmutzwasser liegen an.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 22.06.2004, Versorgung mit Wärme über regenerative Energiequellen ist jedoch zulässig.
Lage
Das Grundstück befindet sich am nördlichen Rand des Stadtgebietes Nord, zwischen der Goepelstraße und der Lennéschule, topographisch auf einem Zwischenplateau gelegen. Wichtige Versorgungseinrichtungen sind fußläufig erreichbar. Das Grundstück ist über den öffentlichen Nahverkehr (Bus und Straßenbahn) erschlossen. Haltestellen finden sich in unmittelbarer bis mittelbarer Nähe.
Sonstige Angaben
Planungsrechtliche Vorgaben:
-Zuordnung zum Innenbereich im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) (Einfügungsgebot).
-5geschossige Bebauung in geschlossener Bauweise.
-In Anlehnung an das Entwicklungskonzept des ITK Nord ist auch eine von § 34 BauGB abweichende Bebauung wie Stadtvillen als Einzelbebauung mit weniger als 5 Geschossen möglich (Vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich).
Nutzungsmöglichkeiten:
Wohnbebauung, alternativ auch in Kombination mit nicht störender gewerblicher Nutzung (Dienstleister).
Über Bauvoranfrage bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) sind konkrete Aussagen zur Nutzung möglich.
Garantieausschluss:
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie.
Die in diesen Exposes/Beschreibungen enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.
Kontakt:
Frau Böttcher
Amt Zentrales Immobilienmanagement
Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335/552 6534
E-Mail: [email protected]