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Baugrundstück in zweiter Reihe
Preis: € 76.500,00
Grundstücksfläche: ca. 510 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 76.500,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 510 m²
Objektbeschreibung
Das 510 qm große Grundstück liegt in zweiter Reihe, und ist komplett eben. Die Zufahrt erfolgt über einen Zuweg mit Überfahrtsrecht.
Ein Bebauungsplan besteht nicht, sodass man sich an die umliegende Bebauung anpassen muss.
Das Grundstück ist nicht erschlossen, kann aber den Zuweg des Nachbargrundstücks erschlossen werden.
Lage
Hohenecken ist ein Stadtteil Kaiserslauterns und liegt an der B270, der Hauptverbindung von Kaiserslautern nach Pirmasens. Zudem ist die A6 nur wenige Kilometer entfernt. Hohenecken hat mehrere Haltestellen für die Busse der Stadtwerke Kaiserslautern, die hier stündlich, zu Berufsverkehrszeiten auch halbstündlich, fahren. Der Stadtteil verfügt über mehrere Einzelhandels- und Gewerbebetriebe sowie verschiedene Ärzte und was man sonst noch benötigt. Bis in die Innenstadt von Kaiserslautern sind es nur knapp 6 km. Hohenecken hat einen Kindergarten sowie eine Grundschule.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.