Startseite > Immobilien > Grundstück kaufen > Donnersbergkreis
Baugrundstück in Oberndorf - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel
Preis: € 45.000,00
Grundstücksfläche: ca. 700 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 45.000,00
Käuferprovision: 2000 Euro zzgl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 700 m²
Objektbeschreibung
Träumen Sie nicht nur länger vom eigenen Heim --- verwirklichen Sie es! Mit einem schönen und relativ großen Bauplatz in bester Lage in dem schönen Örtchen Oberndorf, haben Sie die Möglichkeit Ihren Traum vom Wohnglück wahr werden zu lassen. Greifen Sie zu, denn hier erwerben Sie einen erschwinglichen Bauplatz --- den Grundstock für ein solides Zuhause.
Ausstattungsbeschreibung
+ ca.650 Quadratmeter
+ Neubaugebiet
+ voll erschlossen
Lage
Oberndorf liegt im Alsenztal mit unmittelbarer Anbindung an die B 48, zwischen Alsenz und Rockenhausen. Alle Geschäfte für den täglichen Bedarf, Ärzte, Schulen und Kindergarten sind im gut 1 km entfernten Alsenz zu finden.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.