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Baugrundstück in Nordstemmen (Baulücke) für ein Ein- oder Zweifamilienhaus
Preis: € 65.000,00
Grundstücksfläche: ca. 829 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 65.000,00
Käuferprovision: 4,76 % inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 829 m²
Objektbeschreibung
Bei dem hier angebotenen Grundstück handelt es sich um eine Baulücke. Das Grundstück liegt an der Ecke Marienberger Str. / Calenberger Str. mit Zuwegung von der Calenberger Str. Es entstand durch Abteilung eines Grundstücks, dass mit einem Mehrfamilienhaus und einem Geräteschuppen in Fachwerkbauweise bebaut wurde. Bei Verkauf wird das Fachwerkgebäude abgerissen. Es vebleibt ein Baugrundstück mit 829 m² Fläche, welches gemäß positiver Bauvoranfrage mit max. einem Doppelhaus mit 2 Haushälften in 2 geschossiger Bauweise bebaut werden darf. Dabei ist die Bebauung gemäß § 34 BauGb der umliegenden Bebauung anzupassen. Ein Bebauungsplan liegt für dieses Gebiet nicht vor. Selbstverständlich kann das Grundstück auch mit einem Ein- oder 2 Familienhaus bebaut werden.
Ausstattungsbeschreibung
Schuppen wird abgerissen !!!
829 m² großes Baugrundstück für die Bebauung mit:
Einfamilienhaus
2 Familienhaus
Doppelhaushälften
Max. 2 Vollgeschosse
Maximale Bautiefe: 27 Meter
Bebauung gem. § 34 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO
Das Grundstück ist erschlossen, lediglich die Hausanschlusskosten sind vom Käufer noch zu tragen.
Lage
Das Grundstück befindet sich am östlichen Ortsrand von Nordstemmen. Es liegt in einem Mischgebiet. Die Infrastruktur in Nordstemmen ist als gut zu bezeichnen. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, das Rathaus, der Bahnhof, Post, Banken, Ärzte, Zahnärzte sowie Kindergärten und Schulen sind im Ort vorhanden.
Sonstige Angaben
Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
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5. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
6. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
Stichworte:
Bundesland: Niedersachsen