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Baugrundstück in einer Top Lage mit SUPER Ausblick 1
Preis: € 55.000,00
Grundstücksfläche: ca. 1200 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 55.000,00
Käuferprovision: 3 % vom Kaufpreis ohne MwSt nach § 19 UStG
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1200 m²
Objektbeschreibung
Dieser Bauplatz lieg in einer herlichen Lage in Grumbach
auf ca. 1 200 m² Grundstück können Sie sich frei entfalten und
haben zudem auch noch einen unverbaubaren Ausblick.
Weitere Informationen erhalten Sie unter 0 63 82 / 99 32 60.
Lage
Die Ortsgemeinde Grumbach gehört mit seinen ca. 498 Einwohnern zur Verbandgemeinde Lauterecken und ist nicht weit von Kaiserslautern entfernt (ca. 35 km).
Hier in Grumbach sind einige Ortsvereine wie beispielsweise der Tennisverein, Gesangverein, Turnverein und der Fußballverein aktiv.
In das nahegelegene Schwimmbad Rüllberg sind es nur ein paar Minuten.
Zum Einkaufen fahren Sie entweder nach Lauterecken, Idar Oberstein oder Kaiserslautern.
In Lauterecken finden Sie eine sehr gute Infrastruktur die Ihnen diverse Geschäfte, Ärzte, Kindergärten, Schulen und noch einiges mehr bietet.
Weitere Informationen zu Grumbach erhalten Sie auch auf der Internetseite:
www.grumbach-glan.de
oder unter der Internetseite von Lauterecken
www.lauterecken.de
oder
www.vg-lauterecken.de
Sonstige Angaben
+ Baugrube ausgehoben
+ Top Lage
+ Super Aussicht / unverbaubar !!!
+ nach Verhandlung kann auch der Bauplan mit verkauft werden
* Individuelle Finanzierungen völlig Bankenneutral *
Vereinbaren Sie Ihren Persönlichen Besichtigungstermin unter Telefonnummer 0 63 82 / 99 32 60 um diese Immobilie vor Ort anzuschauen.
Auf Wunsch senden wir Ihnen auch noch weitere Bilder oder die Raumaufteilung per E-Mail zu.
Schauen Sie sich auch auf unserer Internetseite unter www.jo-makler.de oder www.jo-immo.de in Ruhe um, hier erfahren Sie mehr über uns und unsere Dienstleistungen die wir Ihnen bieten können.
Bei uns zahlen Sie nur eine Maklerprovision in Höhe von 3 % des Kaufpreises, die Umsatzsteuer auf die Maklerprovision fällt nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz nicht an!