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Baugrundstück in D-92702 Kohlberg / Opf. zu verkaufen 1
Preis: € 56.210,00
Grundstücksfläche: ca. 638 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 56.210,00
Käuferprovision: Es werden 3,57 % des Kaufpreises als Vermittlungsprovision berechnet. Die Mehrwertsteuer ist dabei enthalten.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 638 m²
Objektbeschreibung
Baugrundstück, kein Bauzwang, 638,50 m² Arealfläche, Genehmigung für Baukörper mit KG (wahlweise Bodenplatte), EG und OG, normale Bodenverhältnisse und arrondiert
Lage
BRD, Freistaat Bayern, Regierungsbezirk Oberpfalz, Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab, Markt 92702 Kohlberg / Opf., ca. 13 km südwestlich von Weiden / Opf., Baugebiet "Im Meister" mit Blick über die angrenzenden Waldflächen, 482 m ü. NN, ca. 1.220 Einwohner, Gemeindeschlüssel 09 3 74 131, Ortsteile 13, Gemeindefläche ca. 34 km², KFZ-Kennzeichen ESB, NEW oder VOH, Verwaltungsgemeinschaft ist Weiherhammer, Telefonortvorwahl 09608
Sonstige Angaben
Hinweise:
Die Kaufnebenkosten hat der Käufer zu bezahlen. Es sind dies - derzeit - insgesamt 9 % des Kaufpreises (Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbuchgebühren, Maklercourtage, Negativzeugnis).
Bei Finanzierungsbedarf des Käufers können sich die Kaufnebenkosten wegen der erforderlichen Grundpfandrechtsbestellung etwas (geringfügig) erhöhen.
Auf Wunsch kann ein überregionales Bauunternehmen vermittelt werden, das kurzfristig jedes Bauvorhaben realisieren kann.
Fordern Sie bitte bei Interesse eine kostenlose DVD an, die weitere zahlreiche Bilder sowie ein Video zum Grundstück enthält.
Wir begleiten - soweit gewünscht - Ihren Grundstückserwerb von der ersten Besichtigung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Besichtigungstermine:
Nach Absprache ist eine Besichtigung vor Ort jederzeit möglich.
Notarwahl:
Eine Kaufbeurkundung kann bei jedem deutschen Notar nach Wahl des Käufers erfolgen. Hier wäre vorteilsweise ein Notariat in Weiden / Opf. zu bestimmen.
Eine Besitzübernahme ist bei Sicherstellung des Kaufpreises jederzeit möglich. In der Regel gehen aber Nutzen und Lasten zu einem Grundstück am 1. des auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monats auf den Käufer über.