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Baugrundstück im Wohngebiet Zeithain OT Neudorf - Parzelle 24
Preis: € 16.850,00
Grundstücksfläche: ca. 635 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 16.850,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 635 m²
Objektbeschreibung
Das Grundstück (Parzelle 24) stellt sich als ungenutzte Wiesenfläche mit teilweisem Strauch- und Baumbewuchs dar.
Das Grundstück ist nicht bebaut und unterliegen deshalb nicht der EnEV 2014.
Lage
Die Gemeinde Zeithain mit insgesamt 10 weiteren Ortsteilen ist nur 3 km von Riesa entfernt und zählt knapp 7.000 Einwohner. Zu den Sehenswürdigkeiten in Zeithain gehören die Bockwindmühle Zschepa, das Tiergehege Jacobsthal und die Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain. Aktive Erholung finder der Rad- und Fußwanderer auf dem Elbradwanderweg Dresden-Hamburg durch das Landschaftsschutzgebiet Riesa-Strehlaer Elbaue oder im Naturschutzgebiet Gohrische Heide. Umfassende Einkaufsmöglichkeiten sowie kulturelle und sportliche Angebote bietet die nahe gelegene Stadt Riesa.
Die Entfernung von Neudorf nach Riesa beträgt rund 6 km. Von Riesa nach Großenhain sind es ca. 20 km, von Zeithain bis in die Landeshauptstadt Dresden ca. 42 km.
Der Ortsteil Neudorf zählt ungefähr 120 Einwohner und ist durch Einfamilienhausbebauungen geprägt. Die ruhige und idyllische Lage von Neudorf, umgeben von Feldern, Wiesen und Wäldern, erhebt den Standort zu einem attraktiven Wohngebiet. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr nach Zeithain und nach Riesa ist über eine Bushaltestelle am Ortseingang von Neudorf an der B 169 gegeben.
Sonstige Angaben
Die ortsüblichen Medien wie Strom, Wasser und Abwasser sowie Telekommunikation liegen in der Edwin-Hoernle-Straße an. Ein Schmutzwasserhausanschluss mit Schacht wurde bereits errichtet. Der Kanal ist betriebsbereit. Der Anschluss an die öffentliche Abwasserversorgung ist im Rahmen der Bebauung des Grundstücks vorzunehmen.
Das Grundstück befindet sich in der Trinkwasserschutzzone III der Trinkwassererfassung Fichtenberg. Vor Beginn der Bebauung ist daher eine wasserrechtliche Genehmigung des zuständigen Landratsamtes einzuholen.
Stichworte:
GRZ: 0.25, GFZ: 0.4