Startseite > Immobilien > Grundstück kaufen > Frankfurt (Oder)
Baugrundstück für Wohn- oder Geschäftshaus am Europaplatz 1
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 250 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 250 m²
Objektbeschreibung
insgesamt ca. 250 m², davon ca. 215 m² Baugrundstück und ca. 35 m² zur Unterbringung von Stellplätzen
Grundstücksdaten
Flur 41
Flurstücke 293, 292
(Miteigentumsanteil 50%)
Größe: ca. 250 m²
50% Miteigentumsanteil am Flurstück 292 zur Unterbringung von Stellplätzen; Lage gegenüber vom Mensa- und Hörsaalgebäude der Europa Universität Viadrina
Lage
Das Grundstück befindet sich innerhalb der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Südöstliches Stadtzentrum Frankfurt (Oder). Dank umfangreicher öffentlicher Förderung und privater Investitionen hat sich das Quartier zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort entwickelt. In unmittelbarer Nachbarschaft liegen neben dem Stadtzentrum und dem Campus der Europa-Universität Viadrina auch der denkmalgeschützte Fischerkiez und die Alte Oder mit dem Naher-holungsgebiet Ziegenwerder.
Sonstige Angaben
Erschließung:
Alle technischen Medien vorhanden.
Notwendige Stellplätze sind auf dem Grundstück selbst zu schaffen.
Städtbauliche Vorgaben:
Es gelten u.a. die Festsetzungen des Bebauungsplanes
BP 02-005 Südöstliches Stadtzentrum Frankfurt (Oder).
Art der baulichen Nutzung: Mischgebiet
Grundflächenzahl: 0,6 (zu 60% überbaubar)
Traufhöhe: max. 9,5 m
Geschossigkeit: III IV
Nutzungsmöglichkeiten: Wohnen, Büros, Geschäfte, Gastronomie
Kaufpreis:
Der verbindliche Kaufpreis wird durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen ermittelt.
Keine Provision. Keine Vermessungskosten. Keine Erschlie-ßungsbeiträge.
Der Verkauf bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Voraussetzung sind ein abgestimmtes Konzept und eine trag-fähige Finanzierung.
Bei Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum ist eine Förderung durch die Stadt Frankfurt (Oder) und die Inves-titionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich.
Garantieausschluss:
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks, des Gebäudes, der Anlagen und Einrichtungen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie.
Die in diesen Exposés/Beschreibungen enthaltenen Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sie sind auch keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbständig einzuholen.
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist frei bei der Vergabe von Grundstücken.