Startseite > Immobilien > Grundstück kaufen > Viersen (Kreis)
Baugrundstück für großzügiges Reiheneckhaus 1
Preis: € 46.000,00
Grundstücksfläche: ca. 288 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 46.000,00
Käuferprovision: 5,17 % inkl. 19% MwSt. inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 288 m²
Objektbeschreibung
Sonniges Baugrundstück für großzügiges Reiheneckhaus mit Doppelgarage in Schwalmtal-Waldniel, Bernhard-Rösler Wohngebiet.
Ausstattungsbeschreibung
- Grundstücksgröße 288 qm.
- Bebaubar mit einem Reiheneckhaus sowie einer Doppelgarage.
- Eine seinerzeit genehmigte Bauvoranfrage liegt vor.
- 2-geschossige Bauweise mit Dachgeschoss gemäß § 34 Baugesetzbuch
- voll erschlossen
- über 150 qm Wohnfläche möglich.
- Zufahrt von der Römer-Straße aus gegeben.
- Zugang von der Römer-Straße wie auch von der Bernhard-Rösler-Straße möglich.
Die seinerzeitige genehmigte Bauvoranfrage ist mittlerweile abgelaufen. Gemäß Auskunft des Bauamtes kann diese jedoch wieder aufleben oder in geänderter Form erneut genehmigt werden.
Informativ haben wir uns erlaubt, Ihnen in unserer Angebotsdarstellung einmal den tollen Grundrissplan des Erdgeschosses zu präsentieren. Weitere Unterlagen erhalten Sie gerne auf Nachfrage.
Lage
In schöner und ruhiger Lage von Schwalmtal-Waldniel-Bernhard-Rösler Wohngebiet liegt dieses Baugrundstück an der Römer-Straße.
In kurzer Entfernung vom Ortszentrum Waldniel entfernt, erreichen Sie von hier aus alle Dinge des täglichen Bedarfs. Die schulischen Einrichtungen befinden sich ebenfalls in Schwalmtal-Waldniel. Weitere Informationen über die Gemeinde Schwalmtal finden Sie unter www.schwalmtal.de
Eine hervorragende Verkehrsanbindung bietet die nur wenige Fahrminuten entfernte Anbindung an die BAB 52 Richtung Krefeld, Neuss, Düsseldorf und die Niederlande mit seinem Outlet Center in Roermond.
Sonstige Angaben
Gerne informieren wir Sie über dieses Angebot in einer unverbindlichen Besprechung. Herrn Volker Kox, erreichen Sie auch direkt unter der mobil Tel. Nr. 0170 / 945 6010.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir objektbezogene Daten nur erteilen, wenn Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Post- und E-Mail-Adresse, sowie Ihre Telefonnummer unter der wir Sie tagsüber erreichen können, angeben.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns erteilten Auskünfte übernehmen wir trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Gewähr, Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Angaben sind ausgeschlossen. Alle Angaben beruhen auf Informationen der Eigentümer. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
"Wenn der Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis fragt....."
Verehrte Kunden....
....wir müssen unsere Pflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen.
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler mit Abschluss des Maklervertrages (die Anfrage zu einer Immobilie oder Vereinbarung eines Besichtigungstermines stellt den Abschluss eines Maklervertrages dar) zu erfüllen.
Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Helfen Sie dem Immobilienmakler dabei, seine gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen und legen Sie Ihren Personalausweis bei der Besichtigung oder bei dem Termin im Büro des Immobilienmaklers vor.
Stichworte:
Lage im Wohngebiet, Distanz zum Kindergarten: 500.00, Distanz zur Grundschule: 1.00, Distanz zur Realschule: 1.00, Distanz zum Gymnasium: 1.00, Distanz zur Autobahn: 3.00, Distanz vom Zentrum: 1.00