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Baugrundstück für eine Doppelhaushälfte in 47249 Duisburg-Buchholz 1
Preis: € 152.800,00
Grundstücksfläche: ca. 547 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 152.800,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 547 m²
Objektbeschreibung
Das hier angebotene, 547 m2 große Baugrundstück befindet sich auf der Passauer Straße in Duisburg-Buchholz. Es ist ca. 13 Meter breit und ca. 42 Meter tief und grenzt im hinteren Bereich an das Begleitgrün des Gleiskörpers der "Stadtbahn Rhein-Ruhr" (U 79). Dieser Grundstücksteil (Flurstück 164) ist mit einer Dienstbarkeit (Bebauungsverbot) in Abt. II des Grundbuchs belastet, die vom Käufer zu übernehmen ist. Der vordere Grundstücksteil (Flurstück 394) ist lastenfrei.
Natürlich ersetzt nichts Ihren ganz persönlichen Eindruck von der Lage und dem Umfeld des Grundstückes. Erste Information gibt Ihnen das hinterlegte Exposé.
Lage
Duisburg-Buchholz bietet Komfort mit großem Freizeitwert. Die Sechs-Seen-Platte und ihre Wälder, der Sportpark Wedau mit der Regattabahn, der Wasserskianlage, den Tennis- und Hockeyplätzen liegen in der näheren Umgebung; außerdem finden Sie im Umkreis von 3 Kilometern zwei Golfplätze.
Die ca. 1500 Meter entfernte Anschluss-Stelle "Duisburg-Buchholz" der A 59 mit ihrer Anbindung an die überregionalen Fernstraßen, die in fünf Minuten fußläufig zu erreichende Stadtbahn-Haltestelle der U 79 zum Duisburger und Düsseldorfer Hauptbahnhof sowie der Airport Düsseldorf unterstreichen die ideale Verkehrsanbindung.
Sonstige Angaben
Das Grundstück wird - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt - gegen Höchstgebot verkauft. Bei Kaufinteresse wollen Sie bitte Ihr Gebot schriftlich abgeben.
Besichtigungstermine:
Das Grundstück ist nicht eingezäunt, eine Besichtigung ist daher jederzeit in Eigenregie möglich.
Planungsrecht - mögl. Bebauung:
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 503 - Wanheimerort / Buchholz und ist dort als allgemeines Wohngebiet (WA), offene Bauweise, mit einer zwingend II-geschossigen Bebauung, GRZ 0,4, GFZ 0,8, ausgewiesen. Die Baulinie hat eine Bautiefe von 14 Metern.
Eine entsprechende Ausnutzung des Baugrundstücks ist jedoch nicht möglich, da das neu zu errichtende Wohngebäude an das bestehende Wohnhaus Passauer Str. 72 anzubauen ist. Hierfür ist die Zustimmung der Grundstückseigentümer erforderlich. Diese haben ihre grundsätzliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben in dem Ausmaß ihres Wohngebäudes (d. h. mit einer Gebäudetiefe von ca. 8,00 Metern) in Aussicht gestellt; mit größeren Bauvorhaben (z.B. einem Mehrfamilienhaus) sind sie nicht einverstanden. Die tatsächliche Nachbar-zustimmung ist - unter Vorlage der Baupläne oder -Zeichnungen - vom Erwerber des Baugrundstücks bei den Nachbarn einzuholen.
Für das Gebäude sind bauliche Schallschutzvorkehrungen erforderlich.