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Baugrundstück am Sommerberg mit Weitblick
Preis: € 590.000,00
Grundstücksfläche: ca. 2012 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 590.000,00
Käuferprovision: Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 2012 m²
Objektbeschreibung
Hier steht Ihnen eine große Fläche mit richtig guten Möglichkeiten der Bebauung zur Verfügung:
Suchen Sie ein Baugrundstück für ein freistehendes Einfamilienhaus oder vielleicht für ein Doppelhaus oder möchten Sie die gesamte Fläche aufteilen in zwei Baufelder - für zwei freistehende Einfamilienhäuser oder für zwei Doppelhäuser.
Für sich selbst und später für die Kinder...
Hier können Sie ganz individuell Ihr Traumhaus realisieren, mit beliebter Süd-West Ausrichtung der Gärten und Terrassen.
Das Grundstück liegt nicht im räumlichen Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gemäß § 34 BauGB.
Das Vorhaben ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 Abs.1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung des Grundstücks muss von der südlich unterhalb liegenden Straße noch erfolgen.
Lage
Ein herrlicher Fleck Wohnen mit hoher Lebensqualität am südlichen Rand des Sommerbergs, einem beliebten süd-östlichen Stadtteil Dortmunds.
Die Anbindung verkehrlich betrachtet, ist prima: Lebensmittelgeschäfte, Schulen und Ärzte können in Dortmund Höchsten oder direkt im benachbarten Schwerte erreicht werden.
Entweder mit dem eigenen PKW oder mit dem Bus.
Die Autobahnen 1 und 45 sowie die Wittbräucker Straße (B 234) liegen in angenehmer Entfernung.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die von Poll Immobilien GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die von Poll Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
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Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Stichworte:
Bundesland: Nordrhein-Westfalen