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Baugrund in Neschwitz, OT ZESCHA
Preis: € 23.200,00
Grundstücksfläche: ca. 1365 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 23.200,00
Käuferprovision: Provisionspflichtig
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1365 m²
Objektbeschreibung
Das vermessene Baugrundstück liegt in Zescha in zentraler Lage. Die Umgebungsbebauung ist dörflich geprägt und strahlt Gemütlichkeit und Ruhe aus. Abseits der Bundesstraße B 96 (ca. 500 m) liegt der Baugrund an zwei Ortsverbindungsstraßen, wovon eine zum nahe gelegenen Waldbad Niesendorf (ca. 500 m) führt. Für das eingetragene Bauland wurde vom Eigentümer bisher noch keine Bauvoranfrage gestellt.
Lage
Das kleine Heidedorf Zescha gehörte seit dem 16. Jahrhundert zur Herrschaft und Gemeinde Neschwitz. 1978 wurde Zescha wieder in Neschwitz eingemeindet. Landschaftlich schön gelegen am "Schwarzwasser" und am Rande eines großen Wald- und Heidegebietes bietet es viele Möglichkeiten für Ruhe und Entspannung, was die Zahl der vielen Ferienwohnungen erklärt. Der Ort hat rund 300 Einwohner und liegt ca. 14 km nordwestlich der Kreisstadt Bautzen und der Bundesautobahn BAB 4. Die bekannteste Fernstraße der ehemaligen DDR, die B 96 (Zittau-Saßnitz) führt in unmittelbarer Nähe vorbei.
Sonstige Angaben
Courtage:
2.975 EUR inkl. MwSt. vom Käufer
Grundstück:
Das Grundstück ist eben, eingezäunt und wird östlich und westlich von Ortsstraßen begrenzt. Südlich und nördlich grenzen bebaute private Grundstücke an. Die Medien Wasser, Gas, Elt und Telefon liegen im Straßenbereich an, die Hausanschlüsse müssen noch erstellt werden. Für die Abwasserbeseitigung ist der Bau einer Biokläranlage erforderlich.
Die Außenanlagen sind geprägt von einer großen Streuobstwiese und einem gesunden Bestand an Ziersträuchern/-bäumen. Das aufstehende Gartenhaus kann in der Bauphase als Baustellenunterkunft dienen, ist aber ansonsten abrisswürdig.
Nutzung:
Das ideale Baugrundstück für die junge Familie mit Kindern.
Haftungsausschluss:
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünften der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf einen Kaufvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande. Die Maklercourtage und Kaufnebenkosten errechnen sich aus dem beurkundeten Kaufpreis.