Startseite > Immobilien > Grundstück kaufen > Greiz (Kreis)
Bahnhofsareal in Wünschendorf
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 78722 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 78722 m²
Objektbeschreibung
Die zu verkaufenden Grundstücke liegen rechts und links der Bahntrasse in Wünschendorf am Bahnhof.
Der linke Teil hat eine Größe von ca. 13.700m² und der rechte Teil von ca. 65.022m².
Der linke Teil ist bebaut mit einigen Garagen und Schuppen, der rechte Teil ist größtenteils unbebaut.
Die Flächen können einzeln oder auch in kleineren Teilen erworben werden.
Ein Teil auf der rechten Seite ist noch an Kleingärtner verpachtet.
Lage
Bahnhofsareal in Wünschendorf
Sonstige Angaben
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Für die inhaltliche Richtigkeit der vorstehenden Angaben ist allein der im vorstehenden Expose angegebene Anbieter verantwortlich, der/die auch allein für etwaige Fehler haftet. Die Deutsche Bahn AG - DB Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Expose enthaltenen Informationen.
Konditionen:
Bitte senden sie ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für Bahnhofsareal in Wünschendorf. an o.g. Anschrift.
Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.