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Bad Staffelstein ZENTRUM: Einzeldenkmal / Sanierungsobjekt in zentraler Altstadtlage inkl. separatem Baurecht 1
Kaufpreis: auf Anfrage
Wohnfläche: ca. 606 m²
Grundstück: ca. 1014 m²
Garten/-mitbenutzung, Stellplätze
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: 4,76 % inkl. gesetzl. MwSt. von 19 %
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 606 m²
Grundstück: ca. 1014 m²
Etagenzahl: 4
Objektbeschreibung
Bei dieser historischen Immobilie handelt es sich um ein Giebelhaus,
dass in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts errichtet wurde.
Die Liegenschaft wird in der Liste der Baudenkmäler als Einzeldenkmal geführt.
Hier besteht eine Baugenehmigung für 7 gemütliche Wohneinheiten - die Altbau und Moderne harmonisch miteinander verbinden sollen. Im Erdgeschoss kann zusätzlich eine Teilfläche als Ladeneinheit ausgebaut werden.
Im hinteren Bereich des Grundstückes besteht zudem die Möglichkeit Auszubauen bzw. einen Neubau zu errichten.
Lage
KUR- UND TOURISTENSTADT
Die Stadt Bad Staffelstein liegt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels "im Gottesgarten am Obermain" der viele Sehenswürdigkeiten aufweist. Dazu zählen die von Balthasar Neumann erbaute Basilika Vierzehnheiligen, die als berühmteste Wallfahrtskirche in Oberfranken gilt und Kloster und Schloss Banz heute als Seminarstätte der Hans-Seidel-Stiftung genutzt.
1.600 Meter tief liegt Bayerns wärmste und stärkste Thermalsolequelle, die der Stadt 2001 den Titel "Bad" Stadt verlieh und jährlich ca. 750.000 (!) Besucher anzieht. Die Bad Stadt verzeichnete 2011 überragende 595.000 Gästeübernachtungen.
INFRASTRUKTUR
Bad Staffelstein verfügt über ein hervorragend ausgebautes Verkehrsnetz mit Direktanbindung an die A 73 mit kurzen Fahrzeiten in alle Richtungen.
Zudem vor Ort, Bahn und Busverbindung.
Sonstige Angaben
DENKMALSCHUTZ & STEUER:
Wer eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie saniert, kann die Kosten als Abschreibung absetzen und so Steuern sparen.
Denkmalschutz: Abschreibung für Kapitalanleger
- Die Modernisierungskosten können acht Jahre lang mit jeweils neun und vier weitere Jahren lang mit jeweils sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Neben den Modernisierungskosten können auch die Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Abschreibung beträgt 40 Jahre lang 2,5 Prozent (bis Baujahr 1924) beziehungsweise 50 Jahre lang zwei Prozent (ab Baujahr 1925). Es können nur die anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes, nicht jedoch die anteiligen Kosten für das Grundstück abgesetzt werden.
- Denkmalschutz-Immobilien mit geringen Anschaffungs-, aber hohen Modernisierungskosten sind für Anleger wegen der üppigen AfA für die Modernisierung besonders interessant.
Quelle: Immowelt.de ... Link: http://ratgeber.immowelt.de/gewerbe/finanzierung/artikel/artikel/denkmalschutz-mit-abschreibung-steuern-sparen.html
Kaufmodalitäten / Preis:
Der angegebene Kaufpreis versteht sich im derzeitigen Zustand inkl. aller Baupläne und Genehmigungen etc.