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Bad Münder: RMH - Zwangsversteigerung, Erwerb unter Verkehrswert möglich
Kaufpreis: € 98.000,00
Wohnfläche: ca. 104.39 m²
Zimmer: 3
Grundstück: ca. 1540 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 98.000,00
Käuferprovision: prov.frei
Objektdaten Reihenhaus
Wohnfläche: ca. 104.39 m²
Grundstück: ca. 1540 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 2006
Objektbeschreibung
Diese Immobilie befindet sich zentral gelegen in Bad Münder. Die 2006 erbaute Reihenhausanlage besteht aus insgesamt sieben Einheiten, wobei eine Einheit nun zur Versteigerung kommt, und wurde seinerzeit nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt. Das zu versteigernde Haus verfügt über drei Zimmer nebst Küche, Bad und Gäste-WC. Ergänzt wird das Platzangebot durch einen Teilkeller sowie einen Bodenraum. Die Häuser wurden mit gestaffelten Geschossen erbaut (Split-Level-Bauweise). Auf dem vorgelagerten Parkplatz der Anlage ist ein Stellplatz dem Haus zugeordnet.
Bei der angegebenen Grundstücksgröße handelt es sich um die Gesamtfläche der Wohnanlage. Zum Haus selbst gehört ein Garten.
Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 98.000,-- €. Ein Erwerb unter Verkehrswert ist möglich. Der zweite Zwangsversteigerungstermin beim Amtsgericht Hameln ist für den 9. November 2016 angesetzt.
Ein evtl. Erwerb erfolgt provisionsfrei.
Sonstige Angaben
Der Grundriss ist nicht maßstabsgerecht und ohne Gewähr, die Quadratmeterangaben sind Ca.-Werte. Die Ausstattungsmerkmale sind lediglich Beispiele.
Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
2. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
3. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietendem gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
5. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
6. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
Stichworte:
Bundesland: Niedersachsen