Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien kaufen > Germersheim (Kreis)
Aussiedlerhof in Neupotz- Der perfekte Standort für landwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung
Preis: € 500.000,00
Immobilientyp: Land/ Forstwirtschaft
Nutzfläche: ca. 46812 m²
Parkett
Kostenübersicht
Preis: € 500.000,00
Käuferprovision: 4,76 % Käuferprov. inkl. d. gesetzl. gültigen MwSt.Provisionshinweis: Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Kaufvertragsabschluss
Objektdaten Land/ Forstwirtschaft
Grundstück: ca. 46812 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1968
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 265.40 kWh/m² Jahr
Energieeffizienzklasse:Objektbeschreibung
Am Ortsrand der Gemeinde Neupotz bieten wir ein Anwesen mit insgesamt 46.812 m² Areal zum Verkauf an. Auf dem Gelände befinden sich mehrere landwirtschaftlich genutzte Gebäude (Werkraum mit überdachter Lagerfläche, ehemaliger Tabakschuppen (gezeichnet durch einen Brand), 2 Gewächshäuser (teilweise derzeitige Nutzung als Pferdestallung) und ein 1968 gebautes Wohnhaus.
Das Anwesen weist einen deutlichen Renovierungsstau auf, je nach Nutzungsidee können auch Abrissarbeiten vonnöten sein.
Lage
Die über 700 Jahre alte Gemeinde Neupotz liegt in der schönen Südpfalz (Landkreis Germersheim/Rheinland-Pfalz). Sie gehört der Verbandsgemeinde Jockgrim an. Die Kinder von Neupotz besuchen die Katholische Kindertagesstätte "Arche Noah" und die Grundschule mit Ganztagesangebot.
Neupotz ist verkehrsgünstig gelegen nur eine Minute von der B9 entfernt. Die Gemeinde hat keine direkte Bahnanbindung, aber eine gute Busanbindung.
Sonstige Angaben
Übersicht:
Wohnhaus (ca. 270 m²):
- EG: Eingangsbereich, Küche, Büro, Diele mit Erker, Wohnzimmer, 3 Schlafzimmer, 1 Bad
- DG: Speicher (über Außentreppe erreichbar)
- KG: Vorratsraum, Büro, Küche, Dusche + WC, Heizraum
- 1 Garage
- Ausstattung: 60er-Jahre Fliesen, Stäbchen-Parkett, Laminat, Öl-Zentralheizung (1989), doppelverglaste Kunststofffenster
- Zur Zeit Leerstand
Nebengebäude (angrenzend an Wohnhaus):
- Werkraum
- Überdachte Lagerfläche/Geräteschuppen
Ehemaliger Tabakschuppen:
Auf Grund von Brandspuren ist der Tabakschuppen nur teilweise nutzbar (momentan als Unterstand von landwirtschaftlichen Geräten genutzt).
2 Gewächshäuser:
Ein Gewächshaus ist derzeit stillgelegt und bedarf dringender Überholung. Das Zweite wird derzeit als Stallung genutzt (angrenzende Pferdekoppel).
Landwirtschaftliche Fläche:
17.109 m² Ackerland grenzt direkt an 8.322 m² Hof-und Gebäudefläche. Weitere 7 Ackerlandgrundstücke (ca. 21.381 m²) befinden sich im Umland (Leimersheim/Kuhardt) und gehören zur Gesamtliegenschaft.
Im Rahmen des § 35 Bauen im Außenbereich kann dieses Anwesen genutzt werden.
Makler-Tipp: Private-und Landwirtschaftliche Nutzung; ortsgebundener gewerblicher Betrieb, Anlagen zur Tierhaltung, öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wind-Wasserenergie, etc.
rechtliche Hinweise:
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 4,76 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Heinrich Abendschein e.K. und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Das Geschäft bzw. die Zahlung der Courtage hat in Euro oder in der zum Zeitpunkt der Transaktion in Deutschland gültigen Währung zu erfolgen. Als Gerichtsstand wird explizit das Amtsgericht Landau festgeschrieben.
Hinweise:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer sowie für Besichtigungen gern zur Verfügung.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG.
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis) mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Registerauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.