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Ausnahmegrundstück mit traumhafter Blicklage 1
Preis: € 69.500,00
Grundstücksfläche: ca. 855 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 69.500,00
Käuferprovision: Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises. inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 855 m²
Objektbeschreibung
Dieses Ausnahmegrundstück in Süd-Ostausrichtung, liegt in einer unverbaubaren, traumhaften Blicklage.
Hier können Sie Ihre Wohnträume verwirklichen, das ruhige Wohngebiet ist ideal für Familien.
Das vollerschlossene Grundstück ist sofort bebaubar.
! ! ! PROJEKTIERUNG MÖGLICH ! ! !
Lage
Der idyllische Ort Weilbach, liegt in einer beliebten Urlaubs- und Erholungsregion, mitten im Naturpark Odenwald. und gehört mit seinen 2.239 Einwohnern zum Landkreis Miltenberg.
Der Ort verfügt über ein intaktes Gemeinwesen, Einkaufsmöglichkeiten, Arzt, Zahnarzt, Physiotherapiepraxis, Bücherei, Kindergarten, Kinderkrippe und Grundschule sind vorhanden.
In 6 Minuten sind sie in Amorbach und in 10 Minuten in Miltenberg. Dort ist die Infrastruktur auf sehr hohem Stand. Hier finden sie alle Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, sowie Gymnasium und Realschule.
Weilbach bietet auch zahlreiche Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung. Der Naturpark Bergstraße-Odenwald ist ideal für Wanderungen oder Fahrradtouren. Abgerundet wird dies von einem breit gefächerten kulturellen und sportlichen Angebot.
Über die B 469 erreicht man das Rhein-Main-Gebiet in nur 45 Minuten, Amorbach 4,5 km (6 Min.), Kleinheubach 6,5 km (7 Min.), Miltenberg 7 km (10 Min.), Wertheim 38 km (42 Min.), Aschaffenburg Innenstadt 41 km (40 Min.)
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die von Poll Immobilien GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die von Poll Immobilien GmbH gegen Rechnung zu zahlen.
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Stichworte:
Bundesland: Bayern