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Auschreibung Wohnbaufläche Weinbergweg/Im Sande bis zum 02.10.2016
Preis: € 300.000,00
Grundstücksfläche: ca. 10550 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 300.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 10550 m²
Objektbeschreibung
Die Stadt Frankfurt (Oder) schreibt folgende städtische Wohnbauflächen für unterschiedliche Zielgruppen (Bauträger, Baugenossenschaften und Baugemeinschaften) befristet bis zum 02.10.2016 aus.
Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Frankfurt (Oder) als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Ein Änderungsverfahren ist eingeleitet. Im Integrierten teilräumlichen Konzept Süd wurde diese Fläche auf Grund der unmittelbaren Nähe von Sporteinrichtungen (Fritz-Lesch-Sportplatz, Sporthalle) und auf Grund der Daseinsvorsorge in der Stadt Frankfurt (Oder) als Erweiterungsfläche für Sport vorgesehen.
Lage
Das Grundstück befindet sich im Süden der Stadt Frankfurt (Oder). Das Stadtzentrum ist ca. 2,5 km, der Bahnhof ca. 1,5 km entfernt. Haltestellen der Stadtbuslinien befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Sonstige Angaben
Planungsrecht:
Auf Grund der Bedingungen, Deckung des Wohnbedarfes, Umgebungsnutzung durch Schule und Sportstätten, Einbindung in das Wegenetz, von Wohnbebauung abweichende Darstellungen im durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Integrierten teilräumlichen Konzeptes, sollte Baurecht über einen verbindlichen Bauleitplan geschaffen werden. Denkbar wäre es, Baurecht über einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, vorzugsweise als vorhabenbezogener Bebauungsplan, zu schaffen.
Die an der Straße Im Sande vorhandene Treppe, die an der südlichen Grundstücksgrenze vorhandene Zufahrt sowie die Parkplatzfläche entlang des Weinbergweges ist durch den Investor nach Bedarf rückzubauen.
Die Nachnutzung auf der Rückbaufläche (Parkplatz) soll nach dem ITK Süd nicht als Lückenfüller verstanden, sondern als eine bewusste Aufwertung für das Wohngebiet als Ganzes konzipiert und genutzt werden.
Die Grundstücke liegen in keinem bekannten und in der Brandenburgischen Denkmalliste aufgeführten ortsfesten Bodendenkmal. Ferner ist auf dem o.g. Grundstück kein Baudenkmal vorhanden. Das Bbg. Denkmalgesetz ist dennoch zu beachten.
Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bzw. Straßenbaubeiträge nach § 8 Abs. 10 KAGBbg lasten derzeit nicht als öffentliche Last auf den Grundstücken.
Die verkehrliche Erschließung des Erwerbsgrundstückes ist durch die Zufahrt zum Lidl-Markt gesichert.
Zu erhalten ist die dargestellte öffentliche Durchquerung des quartiersinternen Weges, welcher dinglich zu sichern ist. Der auf dem Grundstück vorhandene Trafo wäre auf Kosten des Investors nach Bedarf umzuverlegen.
Das Baugebiet ist nicht direkt an das örtliche Versorgungsnetz angeschlossen. Die Medien Wasser, Abwasser, Strom und Stadtgas (Erdgas) müssen herangeführt werden.
Leitungsbestand:
Auf dem Grundstück ist Leitungsbestand vorhanden. Dieser ist tlw. bereits rechtlich gesichert bzw. noch zu sichern oder auf Kosten des Investors umzuverlegen.
Leitungsbestand Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH:
Auf den Grundstücken der Flur 81, Flurstücke 142 und 210 verlaufen Fernwärmekanäle, die grundbuchlich gesichert sind.
Auf den Grundstücken der Flur 81, Flurstücke 141, 206 und 210 befinden sich 1kV- und 20kV-Kabeltrassen sowie eine Trafostation (Flurstück 210), die noch grundbuchlich zu sichern sind.
Leitungsbestand Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH (FWA):
Entlang der Straße Im Sande verlaufen parallel zur Fahrbahn eine TW-Leitung sowie ein Mischwasserkanal, jeweils mit dazugehörigen Anschlussleitungen.
Nach Verkauf müssen die Leitungen in den öffentlichen Straßenflächen verbleiben. Sollte dies nicht möglich sein, ist im Zuge des Verkaufs eine grundbuchliche Sicherung der Leitungen durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der FWA vorzunehmen.
Grundstücksdaten:
Flur: 81, Flurstücke: 141, 142, tlw., 206, tlw. und 210, tlw.
Grundstücksgröße: ca. 10.550 m²
Kaufpreis:
Der vorläufige Kaufpreis des Gesamtgrundstückes beträgt 300.000,00 €, zzgl. Nebenkosten.
Der Verkauf bedarf der Zustimmung der städtischen Gremien. Die Stadt
Frankfurt (Oder) behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes
abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut
anzubieten.
Garantieausschluss:
Für den Zustand, die Beschaffenheit und Gebrauchsfähigkeit des Grundstücks und dazugehöriger baulicher Anlagen übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keine Garantie. Die o.g. Angaben gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sind keine Eigenschaften im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Kaufinteressent ist in jedem Fall gehalten, sich über den Gegenstand ein eigenes Bild zu verschaffen und die für seine Kaufentscheidung notwendigen Informationen selbstständig einzuholen.