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Ausblick über Vechelde *Offenes Bieterverfahren*
Kaufpreis: € 85.000,00
Wohnfläche: ca. 83 m²
Zimmer: 3
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 85.000,00
Käuferprovision: 5,95%
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 83 m²
Zimmer: 3
Etage: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1976
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 126.00 kWh/m² Jahr Energieeffizienzklasse:
Objektbeschreibung
Großzügige 83 Quadratmeter bieten Ihnen viel Platz zur persönlichen Entfaltung. Nach dem Betreten der Wohnung gelangen Sie in das lichtdurchflutete Wohnzimmer. Angrenzend an den Wohnbereich eröffnet sich Ihnen die Loggia, auf der Sie in Ruhe entspannen und zudem eine schöne Aussicht genießen können.
Gegenüber des Wohnbereiches befindet sich der Essbereich sowie die Küche.
Zwei weitere Zimmer und ein Badezimmer, welches eine Badewanne beinhaltet, schaffen die Möglichkeit sich einzurichten und rundum wohlzufühlen.
Ferner steht Ihnen ein großer Kellerraum zur Verfügung.
Durch ständige Investitionen der Wohnungeigentümergemeinschaft befindet sich die Wohnanlange in einem sehr guten Zustand.
Ausstattungsbeschreibung
- Loggia
- Keller
Lage
Die Eigentumswohnung befindet sich in der Gemeinde Vechelde im Landkreis Peine.
In Vechelde gibt es einige Schulen sowie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten.
Braunschweig ist ebenfalls in nur 15-20 Minuten zu erreichen und bietet eine große Auswahl an Geschäften aller Art.
Sonstige Angaben
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bevorzugt Anfragen mit Angabe der vollständigen Anschrift inkl. Telefonnummmer bearbeiten.
Allgemeine Informationen zum offenen Bieterverfahren!
Wir lassen den Markt entscheiden. Jetzt können Sie die angebotene Immobilie gegen Gebot erwerben!
Das Wichtigste vorab:
Das Immobilienbieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung. Gegen Gebot heißt einfach nur, dass Sie als Interessent Gebote für die Immobilie abgeben.
Nur: Beim Bieterverfahren besteht für den Eigentümer kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen.
Da der Preis im Vorfeld nicht feststeht, können wir Ihnen als Beauftragte des Eigentümers auch nur den Startpreis nennen. Ebenso werden wir Ihnen keinen vom Eigentümer erwarteten Preis bei der Durchführung des Bieterverfahrens mitteilen.
Damit Sie sich ein Bild von der Immobilie machen können, gibt es einen Besichtigungstermin, der über Zeitungsanzeigen, Internet etc. bekannt gegeben oder separat mit uns vereinbart wird. Während und nach dem Besichtigungstermin werden Sie selbstverständlich mit Informationen zur Immobilie versorgt, damit Sie eine gesicherte Entscheidung treffen können.
Dieses Verfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, zum Marktpreis, trotzdem aber so günstig wie möglich zu kaufen. Der Eigentümer sieht an einem Termin die tatsächlich vorhandene Nachfrage und ist dadurch unter Umständen eher bereit, zu einem markt-konformen Preis zu verkaufen. Natürlich braucht der Eigentümer deshalb auch die Sicherheit, ein Höchstgebot ablehnen zu können und nicht an den Höchstbietenden verkaufen zu müssen, wie das bei Auktionen und Versteigerungen der Fall ist. Das Bieterverfahren ist nicht neu und wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach von Eigentümern eingesetzt. Die Motive der Eigentümer sind ein schnellerer Verkauf und der Wunsch, über Gebote zum Marktpreis zu gelangen und zu verkaufen.
Am Ende des Bieterverfahrens steht kein Zuschlag wie bei einer Versteigerung, sondern ein ganz normaler Immobilienkaufvertrag beim Notar zum Höchstgebotspreis, wenn der Eigentümer diesen akzeptiert. Angebote sind schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail einzureichen. Selbstverständlich werden alle, die Gebote abgegeben haben und nicht zum Zuge gekommen sind, von uns informiert.
Wir freuen uns, mit Ihnen die nötigen Schritte in einem persönlichen Gespräch zu erörtern und stehen gern für eine Terminvereinbarung zur Verfügung.
Stichworte:
Flur: 1, Gemarkung: Vechelde