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Attraktives Wohnen in Höhenlage
Kaufpreis: € 261.000,00
Wohnfläche: ca. 137 m²
Zimmer: 5
Grundstück: ca. 832 m²
Garten/-mitbenutzung, Neubau
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 261.000,00
Käuferprovision: Provisionspflichtig
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 137 m²
Grundstück: ca. 832 m²
Zimmer: 5
Etagenzahl: 2
Energie & Baujahr
Hauptenergieträger: Luft-Wärmepumpe
Heizungsart: Fussboden
Objektbeschreibung
Das klassische Einfamilienhaus bietet alles, was das Familienherz begehrt. Dank seiner schönen Sprossenfenster, einer ansprechenden Fassadengestaltung und der Satteldachgaube auf der Gartenseite ist dieses Einfamilienhaus ein Traum für jeden Bauherren. Rund 138 qm - verteilt auf vier Zimmer und 1,5 Stockwerke - bieten genug Platz für Jung und Alt. Den Lebensmittelpunkt bildet mit ca. 40 qm der Wohn-Essbereich. Küche, Bad, Gäste-WC, Diele und Hauswirtschaftsraum sind ebenfalls überaus funktional in den Grundriss integriert. Zu dem ist das Haus voll unterkellert (Stahlbetonkeller als Nutzkeller).
*Das Haus zeigt Ausstattungsvarianten, die im Exposépreis evtl. nicht enthalten sind.
Lage
Die Gemeinde Nonnweiler liegt im Schnittpunkt der beiden Autobahnen A1 und A62. Sie erreichen über die BAB in kürzester Zeit die Städte Trier, Saarbrücken sowie Kaiserslautern.
Alle Gemeindebezirke liegen im "Naturpark Saar-Hunsrück". Die Gemeinde ist vor allem durch ihr so genanntes "Heilklima" sowie dem hohen Freizeitwert sehr beliebt.
Sonstige Angaben
Courtagepassus:
Courtagepassus
Der Makler-Vertrag mit uns und /oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objektexposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käuferprovision in Höhe von 3,57% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung b ei Steuersatzänderung. JoBa Immobilien GmbH (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.