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Attraktives Gewerbegrundstück in Rodgau/Jügesheim 1
Preis: € 260.000,00
Grundstücksfläche: ca. 1500 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 260.000,00
Käuferprovision: 5,95 % inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1500 m²
Objektbeschreibung
Das fast quadratisch geschnittene Grundstück befindet sich im Ferdinand-Porsche-Ring im Gewerbegebiet von Rodgau/Jügesheim. Mit seinen 1.500 m² bietet es sowohl dem kleinen Handwerksbetrieb, als auch dem mittelständischen Unternehmen, die Möglichkeit, hier einen attraktiven Standort zu errichten. Die mögliche Bebauung ist im Bebauungsplan J 28.1 geregelt, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Sonstige Angaben
Immobilienkauf und die Kosten
Beim Immobilienerwerb muss der Käufer neben dem reinen Kaufpreis auch noch eine Reihe weiterer Kosten tragen. Sie müssen bei der Finanzplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Maklergebühr
Für Gespräche, Verhandlungen, Besichtigungen, die Zusendung von Exposés und die Vermittlung der Finanzierung entstehen Ihnen keine Kosten. Die Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr in Höhe von 5,95% (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%) wird bei Kaufvertragsabschluss fällig und ist vom Käufer zu zahlen. So weit der Interessent die Immobilie, den Verkäufer und dessen Verkaufsabsichten kennt, kann er sich auf diese Vorkenntnis gegenüber der VVB-Immobilien GmbH nur berufen, wenn er unverzüglich schriftlich darauf hinweist. Die Angebotsdaten stammen vom Verkäufer. Für ihre inhaltliche Richtigkeit steht die VVB-Immobilien GmbH nicht ein. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger die angebotene Immobilie selbst erwerben oder nutzen will; sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht, oder Auftraggeber des Interessenten führt in voller Höhe zur Zahlungspflicht der Maklergebühr.
Grunderwerbsteuer
Das ist die Umsatzsteuer beim Grundstückshandel. Sie beträgt 6% des Kaufpreises. Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, stellt Ihnen das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Dann erst steht der Eigentumsumschreibung im Grundbuch nichts mehr im Wege.
Notar- und Gerichtskosten
Wer Immobilieneigentümer werden will, kommt am Notar nicht vorbei, aus zwei Gründen: Der Gesetzgeber schreibt zum Schutz des Käufers vor, dass ein Immobilienkauf notariell beurkundet werden muss. Außerdem wird der Notar gebraucht, wenn der Immobilienkauf mit einem Darlehen von einer Bank finanziert wird. Denn Kreditinstitute verlangen als Sicherheit ein sogenanntes Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Und dies kann nur der hoheitlich tätige Notar bestellen. Sowohl die Beurkundung des Kaufvertrags als auch die Eintragung des Grundpfandrechts kosten Geld. Wie viel Käufer zahlen müssen, erfahren sie meist erst, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Denn Notare und Grundbuchämter arbeiten nicht nach festen Kostensätzen, sondern berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises. Als Orientierungswert gilt: 1,5 Prozent des Kaufpreises sollten Käufer für Notar und Grundbuch einkalkulieren.
Unser Leben besteht aus Zielen und Träumen, die wir erstreben und an deren Verwirklichung wir mitunter lange arbeiten. Die Wünsche sind vielseitig. Aber allzu schnell zerplatzt das Traumhaus an der Realität. Das Team der VVB-Immobilien GmbH ist deshalb für Sie da. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam, so viele Wünsche wie möglich mit den vorhandenen Mitteln umzusetzen, damit Sie am Ende Ihrem Traumhaus näher sind, als es zu Beginn zu erwarten war.
Geldwäschegesetz
Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union wollen mit dem Geldwäschegesetz ihre Bürgerinnen und Bürger vor illegalen Handlungen schützen. Deshalb sind wir verpflichtet bereits bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung eine Identifizierung des Kunden/der Kundin vorzunehmen. Daher möchten wir Sie um Verständnis bitten, wenn unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Einsicht in Ihre Ausweispapiere nehmen möchten.
Stichworte:
Bundesland: Hessen