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Attraktives Baugrundstück für ein EFH im Bungalowstil
Preis: € 56.000,00
Grundstücksfläche: ca. 670 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 56.000,00
Käuferprovision: Provisionspflichtig
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 670 m²
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein 670 m² großes Baugrundstück in einer ruhigen Seitenstraße, umgeben von herrlicher Natur. Die Bebauung richtet sich nach dem §34 BauGB und soll sich harmonisch in die Umgebungsbebauung einbinden. Die Umgebungsbebauung ist geprägt von neuen Eigenheimen und sanierten Bauernhöfen mit hohem Grünanteil. Mit der hier angebotenen Baulücke - BAUTRÄGERFREI - haben Sie die Gelegenheit Ihr Traumhaus zu errichten. Das mit einem vollverzinkten Zaun eingefriedete Grundstück wird als Gartenland genutzt und ist mit einem Geräteschuppen belegt. Medienseitig ist das Grundstück voll erschlossen. Zum Teil liegen die Medien (Strom und Abwasser) bereits im Grundstück oder sind direkt vor dem Grundstück straßenbegleitend vorhanden. Ebenfalls ist bereits ein Brunnen auf dem Grundstück der Ihren Garten kostenlos und komfortabel mit Wasser versorgt. Nutzen Sie diese Gelegenheit und verwirklichen Ihren Traum vom stadtnahen und doch naturverbundenen Wohnen Erholung garantiert!
Lage
Das Grundstück befindet sich, wunderschön gelegen am Rand von Feldern und Wäldern, in der Verwaltungsgemeinschaft Thiendorf im Nordosten des Landkreises Meißen. Zwischen Radeburg und Ottendorf-Okrilla liegt der OT Würschnitz.
Den Autobahnanschluss erreichen Sie in ca. 5 km und von dort aus gelangen Sie zum Dresdner Stadtzentrum in nur ca. 20 Autominuten. Die durch Wald und Seen geprägte Umgebung lädt zu Rad- oder Wandertouren ein.
Sonstige Angaben
Courtage:
3.570 EUR inkl. MwSt.
Hinweis:
Da wir für den Verkauf dieser Immobilie exklusiv beauftragt sind, ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer nicht erwünscht.
Haftungsausschluss:
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünften der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf einen Kaufvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande. Die Maklercourtage und Kaufnebenkosten errechnen sich aus dem beurkundeten Kaufpreis.