Startseite > Immobilien > Mietwohnungen > Bochum
Attraktives Apartment mit Wohnküche in bester Lage!
Kaltmiete: € 412,50
Wohnfläche: ca. 55 m²
Zimmer: 1
bezugsfrei ab: 29.09.2016
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 412,50Warmmiete: € 552,50
Nebenkosten: € 80,00
Heizkosten: € 60,00
Kaution: € 1.237,50
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 55 m²
bezugsfrei ab: 29.09.2016
Zimmer: 1
Energie & Baujahr
Baujahr: 1930
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Top modernisiertes Apartment mit Wohnküche, Balkon und Tageslichtbad. Die Wohnung ist komplett renoviert und das Bad mit einer ebenerdigen Dusche ausgestattet. In der gesamten Wohnung liegt hochwertiger und rutschfester PVC in Laminat Optik.
Wir sind für Sie vor Ort: dienstags von 15.00 - 17.00 Uhr - Bärendorfer Str. 1A in 44795 Bochum - Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ausstattungsbeschreibung
Rollläden; Isolierverglasung; Warmwasser zentral (über Heizanlage); Waschmaschinenanschluss; barrierearmes WC; Kellerraum; Abstellkammer; Zentralheizung; Fernwärme; Laminat; Wärmedämmung der obersten Geschossdecke; Loggia;
Sonstige Angaben
Die Kabelgebühren sind bereits in den Nebenkosten enthalten.
Bei Fragen zu Ihrer Wohnungssuche, wenden Sie sich bitte montags - freitags zwischen 07:00 - 20:00 Uhr und samstags zwischen 08:00 - 16:00 Uhr an folgende Rufnummer: 0234 4147000-01. Unser Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Mietverhandlungen sind ausschließlich über den benannten Ansprechpartner zu führen. Mietpreisänderungen bleiben vorbehalten.
Buchen Sie rund um die Uhr online Ihren Besichtigungstermin unter www.vonovia.de.
Baudenkmal: Gem. 16 Abs.5 der EnEV 2014 ist das Gebäude von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises befreit. Er liegt nicht vor.
Stichworte:
Bundesland: Nordrhein-Westfalen