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Attraktive Loftflächen an der Liebfrauenkirche
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 240 m²
EDV-Verkablung, Lift, Einbauküche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Miete (netto), monatl. je m²: € 18,00
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 240 m²
Objektbeschreibung
Die Liegenschaft wurde vom Eigentümer komplett saniert und um eine Etage erweitert. Über einen separaten Eingang, welcher sehr repräsentativ gestaltet wurde, gelangt man über einen mit Granit ausgelegten Vorraum in den Aufzug, über den der Mieter direkt in die Büroräume gelangt. Jede Etage kann in drei Mieteinheiten unterteilt werden.
Das lichtdurchflutete 4. Obergeschoss verfügt über raumtiefe Fenster und bietet einen wunderschönen Ausblick auf die Skyline von Frankfurt. Der gesamte Ausbau der Fläche wird in Absprache mit dem zukünftigen Nutzer abgestimmt. Die Raumhöhe in dieser Etage beträgt 3,80 m.
Ausstattungsbeschreibung
- Verkabelung: Cat 7
- Kühlung/Lüftung: nach Mieterwunsch
- Sonnen-/Blendschutz: außenliegend elektrisch
- Trennwände: Gipskarton
- Teeküche
- Restaurants fußläufig erreichbar
- Personenaufzug
- Deckenhöhe: 3,80 m
Lage
Diese viergeschossige Liegenschaft ist zwischen der Haupteinkaufsmeile "Zeil", der Hauptwache und dem Römer gelegen und bietet den zukünftigen Nutzern zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und eine optimale Anbindung an den ÖPNV.
Sonstige Angaben
Parkplätze können in den umliegenden öffentlichen Parkhäusern angemietet werden.
Die vorgenannten Mietpreise verstehen sich jeweils monatlich zzgl. Nebenkosten und gesetzlicher Umsatzsteuer.
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind als Link unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche" einzusehen.
EnEV Info:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.