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Attraktive Gewerbeeinheit in guter Lage von Esslingen-Zell - optimal als kleiner Laden! 1
Kaltmiete: € 420,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Einbauküche, Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 420,00
Mieterprovision: 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt.
Nebenkosten: € 75,00
Objektdaten Ladenlokal/ Einzelhandel
Etage: 1
Energie & Baujahr
Baujahr: 1929
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 506.20 kWh/m² Jahr
Objektbeschreibung
Diese Gewerbeeinheit bietet Ihnen folgende Highlights:
- Gute Raumaufteilung
- gute Sichtlage an der Hauptstr.
- große Schaufensterfront
- Aufenthaltsraum mit integrierter Küche
- WC mit Tageslicht
- hohe Decken für optimale Stellmöglichkeiten an den Wänden
Energieausweis B: 506 kWh/(m²a), Heizöl, Baujahr 1929
Lage
Diese Gewerbeeinheit befindet sich in Esslingen Zell mit direktem Anschluss zur Innenstadt. Alle Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Arzt, Kindergarten, Schule, sowie Bus-Anbindung und S-Bahn Anschluss befinden sich in Gehnähe.
Sonstige Angaben
Kompetenz und Leidenschaft.
Die Hahn+Keller Unternehmensgruppe wurde 1975 in Esslingen gegründet und hat sich zu einem führenden Unternehmen im Immobilienbereich entwickelt. Mit der Zentrale in Esslingen und Filialen im Remstal, Filstal, Stuttgart und Biberach sind wir der kompetente Partner in Ihrer Nähe. Wir bieten Ihnen unsere Mithilfe bei Verkauf, Kauf, Vermietung, Neubau oder der Verwaltung von Immobilien an.
Trotz sorgfältiger Prüfung der im Exposé gemachten Angaben, können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen.
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Baujahr:
1929
Provisionstext:
Bei Abschluß eines Mietvertrages berechnen wir dem neuen Mieter eine Nachweis- bzw. eine Vermittlungsprovision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive derzeit gültiger MwSt.. Unsere Angaben erfolgen gemäß, der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünften, für deren Richtigkeit wir nicht haften. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhaltens, ausgeschlossen. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Auftraggeber für unsere Provision in voller Höhe. Die Provision wird auch verlangt, wenn der Auftraggeber nicht allein, sondern zusammen mit Dritten erwirbt oder ein Dritter, der mit dem Auftraggeber verbunden ist, allein erwirbt.