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Attraktive Büro oder Praxisfläche direkt in der Innenstadt 1
Kaltmiete: € 900,00
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 115 m²
Lift
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 900,00
Mieterprovision: Provision beträgt das 3,57-fache der Kaltmiete-/ Pacht inkl. 19% MwSt. zzgl. MwSt.
Nebenkosten: € 360,00
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 115 m²
Energie & Baujahr
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Diese von uns hier angebotene Bürofläche befindet sich in der 1.Etage eines gepflegten Wohn-und Geschäftshaus.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit über eine separate Anmietung Kfz-Stellplätze in der Nähe anzumieten.
Ausstattungsbeschreibung
Personenaufzug
Einbauküche
Helle und ansprechende Büroräumlichkeiten
Innenstadtlage in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof
Netzwerk teilweise verlegt
Lage
Singen - Eine Stadt in paradiesischer Landschaft
Die große Kreisstadt Singen liegt inmitten der weithin unberührten Hegaulandschaft mit ihren von Burgen gekrönten Vulkanbergen. Singen (Hohentwiel) ist eine Stadt im Süden Baden-Württembergs, etwa 30 Kilometer nordwestlich von Konstanz und 20 Kilometer nordöstlich von Schaffhausen (Schweiz). Singen ist nach der Kreisstadt Konstanz die zweitgrößte Stadt des Landkreises Konstanz und bildet das Mittelzentrum für die umliegenden Hegau-Gemeinden. Die Stadt mit insgesamt 44.423 Einwohner, gliedert sich in die Kernstadt und die im Rahmen der Gemeindereform der 1970er-Jahre hinzugekommenen ehemals selbstständigen Gemeinden Beuren an der Aach, Bohlingen, Friedingen, Hausen an der Aach, Schlatt unter Krähen und Überlingen am Ried. Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.singen.de
Sonstige Angaben
AGB
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung oder Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit bezüglich des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit.
Stichworte:
Gesamtfläche: 115,00 m²