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Arrondierungsfläche am ehemaligen Hauptbahnhof 1
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 1585 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1585 m²
Objektbeschreibung
Auf dem Grundstück befindet sich eine Altlastenverdachtsfläche sowie die Entwässerungsleitung für das ehemalige Bahnhofsgebäude. Planungsrechtlich ist die Fläche als Bahnanlage gewidmet. Bei einer Freistellung von den Bahnbetriebszwecken ist nach Auskunft durch das zuständige Stadtplanungsamt ggf. eine Entwicklung zum Mischgebiet (nicht für Wohnen) möglich.
Auf dem beigefügten Lageplan ist die Veräußerungsfläche rot umrandet und als IPV 1007941 bezeichnet. Die grundbuchliche Sicherung von Wege-, Fahr- u. Leitungsrechten zugunsten der DB AG oder Dritter ist erforderlich. Die Veräußerungsfläche ist auf Kosten des Käufers zu vermessen.
Lage
Die Stadt Neuruppin mit ca. 31.000 Einwohnern ist Kreisstadt des Landkreises Oberprignitz-Ruppin im Bundesland Brandenburg, ca. 60 km nordwestlich von Berlin gelegen.
Die hier angebotene Grundstücksfläche mit ca. 1.585 m² (Gemarkung Neuruppin, Flur 21, Teilfläche des Flurstück 169) ist nicht bebaut und liegt direkt am ehemaligen Hauptbahnhof an der Eisenbahn- und Bahnhofstraße.
Sonstige Angaben
Grundstück: ca. 1.585 m²
Grundbuch: Gemarkung Neuruppin, Flur 21, Flurstück 169 (Teilfläche)
Nutzungsart: Bahnanlage
Konditionen:
Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für IPE 1012575, Neuruppin an o.g. Anschrift.
Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
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