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Apartment in ländlicher Lage im Lüdenscheid Süden
Kaufpreis: € 29.000,00
Wohnfläche: ca. 49 m²
Zimmer: 1
Teilmöbliert, Einbauküche
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 29.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. 19% gesetzl. MwSt.
Hausgeld: € 81,00Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 49 m²
Zimmer: 1
Energie & Baujahr
Baujahr: 1883/1975
Renovierungsjahr: 1978
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Strom
Endenergieverbrauchs-kennwert: 70.20 kWh/m² Jahr
Ausstattungsbeschreibung
Kaminofenanschlussmöglichkeit,
neue Fenster mit Rollläden
Lage
Fast Alleinlage in einer Waldlichtung in der Nähe vom BAB - Anschluss "Lüdenscheid - Süd"
Sonstige Angaben
Wohnungsbeschreibung:
Naturliebhaber sind in diesem ehemaligen Bauernhaus, umgeben von lichten Wäldern, Wiesen und einem malerischen Teich bestens aufgehoben. 1974 wurde das Haus, das nur über einen Privatweg zu erreichen ist, in sieben Eigentumswohnungen aufgeteilt. Die hier zum Verkauf stehende Wohnung befindet sich im Souterrain. Direkt vor dem Eingang gibt es eine Terrasse im Sondernutzungsrecht mit einer gemütlichen Wiesenfläche im Anschluss. Gepflasterte Pkw Stellplätze sind ausreichend vorhanden. Das Apartment eignet sich auch sehr gut als Ferienwohnung. Infos auch unter: www.maerkische-immobilien.de
Raumaufteilung:
Wohn -, Schlafzimmer mit Terrassenzugang,
Küche,
Diele,
Badzimmer mit Dusche und Fenster
Widerruf:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Märkische Immobilien e.K., Frank Bruck, Humboldtstr. 3, 58511 Lüdenscheid
Mail: [email protected]; Fax: 02351/918606
Folgen des Widerrufs:
Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag, werden die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurückgewährt. Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.