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Angelroda - Grundstücksfläche am Bahndamm zu verkaufen 1
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 1225 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1225 m²
Objektbeschreibung
Der Objektzuschnitt ist unregelmäßig und ohne Bebauung. Die derzeitige Nutzung ist uns nicht bekannt.
Lage
Angelroda ist eine Gemeinde im Ilm-Kreis in Thüringen in Deutschland. Angelroda teilt sich in zwei Teile, die durch das Eisenbahnviadukt getrennt werden. Östlich vom Viadukt befindet sich der Dorfkern und westlich befindet sich eine nach 1995 angelegte Einfamilienhaussiedlung. Angelroda ist von Landwirtschaft geprägt. Es gibt Straßen nach Neusiß, Geraberg und Geschwenda. Einen Bahnhof besitzt der Ort nicht, obwohl er an der Bahnlinie Arnstadt-Ilmenau liegt. Jedoch ist der Bahnhof von Martinroda nur 2 km entfernt.
Die zu verkaufende Grundstücksfläche liegt in Ortsrandlage an einem ca. 15 m hohen Bahndamm.
Sonstige Angaben
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Für die inhaltliche Richtigkeit der vorstehenden Angaben ist allein der im vorstehenden Expose angegebene Anbieter verantwortlich, der/die auch allein für etwaige Fehler haftet. Die Deutsche Bahn AG - DB Immobilien übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Expose enthaltenen Informationen.
Konditionen:
Bitte senden sie ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für XXXXX.... an o.g. Anschrift. Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.