Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien kaufen > Kitzingen (Kreis)
Am Fuße des Schwanbergs! 1
Preis: € 480.000,00
Immobilientyp: Hotel/Gastronomie
Stellplätze
Kostenübersicht
Preis: € 480.000,00
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.Käuferprovision
Objektdaten Hotel/Gastronomie
Grundstück: ca. 1252 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1996
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 108.80 kWh/m² Jahr
Energieeffizienzklasse:Am Fuß des Schwanbergs!
Objektbeschreibung
Am Fuße des Schwanbergs!
Hotel/Gästehaus in Rödelsee, Massivbauweise, Baujahr 1996, Öl-Zentralheizung, gesamt 17 Doppelzimmer (34 Betten), gemütliches Frühstückszimmer, Frühstücksterrasse, 16 Stellplätze, 1.252 m² Grundstücksgröße, Übernahme kurzfristig möglich
Ausstattungsbeschreibung
Am Fuße des Schwanbergs!
Hotel/Gästehaus in Rödelsee, Massivbauweise, Bauj. 1996, Öl-ZH, gesamt 17 DZ (34 Betten), gemütliches Frühstückszimmer, Frühstücksterrasse, 16 Stellplätze, Grundstücksgröße
ca. 1.252 m², Übernahme kurzfristig möglich, Energiebedarf: 108,8 kWh/(m²a), EEK: D,
Obj.-Nr. 2241
Lage
Rödelsee ist eine vom Weinbau geprägte Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Kitzingen und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen. Die frühere Nachbargemeinde Fröhstockheim ist mittlerweile ein Ortsteil von Rödelsee.
Rödelsee liegt am Fuß des Schwanbergs auf einer Höhe von 230 Meter über NN. Trotz der Zugehörigkeit der Gemeinde zur Verwaltungsgemeinschaft Iphofen ist Rödelsee politisch selbständig.
Rödelsee ist vor allem durch seine Lage am Schwanberg geprägt. Die Hänge des Berges sind sehr gut für den Weinbau geeignet; die Weine der beiden bekannten Lagen Rödelseer Küchenmeister und Rödelseer Schwanleite (Weinanbaugebiet Franken) erreichen eine sehr hohe Qualität. Außerdem ist der Berg ein wichtiges touristisches Ziel. In der Umgebung des Ortes wurden mehrere Wanderwege ausgewiesen; es besteht eine Reihe von Übernachtungsmöglichkeiten. Der Weinbau und der Tourismus sind damit die wichtigsten wirtschaftlichen Säulen des heutigen Ortes; größere Industriebetriebe fehlen.
Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten gehört der jüdische Friedhof von Rödelsee. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der Amtshof der Grafen zu Castell und das Schloss Rödelsee von 1614, in dem inzwischen die Winzergenossenschaft des Ortes ihren Sitz hat. Auf dem nahegelegenen Schwanberg befindet sich ein Schloss mit einem sehr sehenswerten Park.
Die idyllisch gelegene Winzergemeinde RÖDELSEE mit dem Ortsteil Fröhstockheim und dem Geistlichen Zentrum Schwanberg liegt am Fuße des sagenumwobenen 473 m hohen Schwanbergs, der schon weit vom Maintal aus sichtbar ist. Kein Industriebetrieb stört diese zauberhafte Landschaft am Steigerwald, die ideal zum Genießen, Erholen und Wandern ist.
Die Kreisstadt Kitzingen mit sämtlichen Schulzweigen und Einkaufsmärkten aller Art erreichen Sie in ca. 5 KFZ-Minuten. Das Oberzentrum, die Universitätsstadt Würzburg erreichen Sie über die B8 in ca. 30 Minuten.
Sonstige Angaben
Kundeninformation für Kaufinteressenten
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt...
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
- Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
- Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
- Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
- Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
- Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!
Stichworte:
Gesamtfläche: 330,00 m², Bundesland: Bayern