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ALDI-FILIALE FÜR FOLGENUTZUNG ODER ABBRUCH + NEUBAU IN ROTHENBURG O. D. TAUBER (TEILFLÄCHEN MÖGLICH) 2
Preis: € 750.000,00
Grundstücksfläche: ca. 6509 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 750.000,00
Käuferprovision: Die Käuferprovision beträgt bei Nachweis oder Vermittlung 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.) aus dem notariell protokollierten Kaufpreis, verdient und fällig nach Kaufvertragsabschluss.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 6509 m²
Lage
Das Grundstück befindet sich in Rothenburg ob der Tauber, in RUHIGER LAGE am Rande des Wohngebietes.
Nachdem sich das Grundstück im Mischgebiet gemäß dem Bebauungsplan Nr VIII B, Gewerbegebiet Südwest der Stadt Rothenburg o.d. Tauber befindet, kann es sowohl für eine zukünftige gewerbliche Nutzung als auch für eine wohnwirtschaftliche Nutzung verwendet werden.
Die hohe Nachfrage nach Immobilien und die rege Neubautätigkeit garantieren für die Zukunft einen hohen Bevölkerungszuwachs. Dies wirkt sich natürlich auch positiv auf eine nachhaltige Nutzung als Gewerbeeinheit aus bzw. sorgt für eine hohe Wohnqualität bei der wohnwirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks.
Rothenburg ob der Tauber bietet ideale Rahmenbedingungen. Die Verkehrs-anbindung durch das nahe gelegene Autobahnkreuz der A 6 und A 7 und die eigene Autobahnabfahrt ist ausgezeichnet. Auch der Flughafen Nürnberg ist schnell erreichbar. Ein Bahnanschluss ist vorhanden.
Rothenburg verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Krankenhaus, Bäder, breite sportliche und kulturelle Angebote). Die Stadt liegt in reizvoller Umgebung und ist in der ganzen Welt bekannt.
Sonstige Angaben
Allgemeine Informationen:
Grundstücksgröße: ca. 6.509 m²
Filiale (Ladenfläche) : ca. 700 m²
Filiale (Nebenräume, Lager) : ca. 397 m²
Filiale (Nutzfläche gesamt) : ca.1.097 m²
Stellplätze aktuell: 125 Außenstellplätze
Bezug: Anfang 2017
Kaufpreis mit Bestandsimmobilie:
EUR 750.000.- (zzgl. 19 % MwSt.)
Teilung möglich (die Größen sind Vorschläge)
ca. 3.043 m² mit Halle (450.000.-EUR) und
ca. 3.466 m² Parkplatzbereich (300.000.-EUR /86,56/m²)
Nutzungsart:
Für alle zulässigen Branchen im Mischgebiet lt. B-Plan geeignet, siehe S. 2. Lebensmittel im Discountsystem, Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgenommen.
Weiterhin wäre auf dem Grundstück - nach Abbruch der Bestandsimmobilie bzw. bei Teilung auf dem Restgrundstück - der Neubau von Einzelhäusern, Eigentums-wohnungen und/oder Gewerbeeinheiten möglich. Seitens der Stadt Rothenburg würde man insbesondere der Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum sehr positiv gegenüberstehen.
Projektbeschreibung:
Für eine zukünftige Nutzung des Areals bieten sich mehrere Varianten und Geschäftsmodelle an:
1.: VERWENDUNG BESTANDSOBJEKT
Nutzung der bestehenden Filiale und Freiflächen für Handel, Handwerk oder Dienstleistungsfirmen.
2.: VERWENDUNG BESTANDSOBJEKT UND TEILUNG DES GESAMTGRUND-STÜCKS IN 2 EINHEITEN (z.B. 3.043+3.466m²)
Bei Teilung könnte das bisherige Einzelhandelsgeschäft erhalten bleiben und einer neuen Nutzung zugeführt werden, wofür sich wie bei einem Gesamterwerb - folgende Geschäftsmodelle eignen würden:
1. Wohngebäude,
2. Geschäfts- und Bürogebäude,
3. Einzelhandelsbetriebe (keine Gaststätt.)
4. sonstige Gewerbebetriebe (keine Hotels),
5. Anlagen für Verwaltungen sowie für
kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke,
6. Gartenbaubetriebe
Ein Verkauf der Flächen an Unternehmen, welche Lebensmittel im Discountsystem verkaufen, ist ausgeschlossen.
Weiterhin könnte dann das restliche unbebaute Teilgrundstück (aktuell Park-platzfläche) bebaut werden.
3.: ABBRUCH BESTANDSOBJEKT
Bei Abbruch könnte das Gesamtgrundstück durch eine andere Bebauung einer neuen Nutzung zugeführt werden.
BEBAUUNGSMÖGLICHKEITEN:
Nach Auskunft der Stadt Rothenburg o.d. Tauber könnte sich das Bauamt die Bebauung der Grundstücke mit Einfamilienhäusern wie folgt vorstellen:
o Offene Bauweise
o Max. 1 Vollgeschoss
o Sattel- und Pultdach, Flachdach
o Dachneigung 16 35°
o Traufhöhe max. 5 m
o GRZ 0,5. GFZ 1,0.
Bei Abbruch und Nutzung des Gesamtgrundstücks wäre auch eine optimale Ausnutzung mit Eigentumswohnungen und/oder Gewerbeeinheiten möglich. Seitens der Stadt Rothenburg würde man insbesondere der Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum sehr positiv gegenüberstehen.
Auch die Lage, an der Grenze zum bisherigen Wohngebiet, wäre dafür prädestiniert.