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Ackerflächen langfristig verpachtet *Offenes Bieterverfahren*
Preis: € 160.000,00
Immobilientyp: Land/ Forstwirtschaft
Kostenübersicht
Preis: € 160.000,00
Käuferprovision: 5,95 % inkl. MwSt.
Objektdaten Land/ Forstwirtschaft
Grundstück: ca. 81232 m²
Objektbeschreibung
Dieses Angebot besteht aus zwei separaten Ackerflächen.
Das Flurstück 88/35 besteht aus 3389 m² Nadelholz und 38170 m² Ackerland. Das Flurstück 75/49 ist 39.673 m² groß.
Beide Ackerflächen sind derzeit für 320 €/ha verpachtet. Der Pachtvertrag läuft bis zum 30.09.2033.
Lage
Sliebberg und Hinter dem Grünewald
Sonstige Angaben
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bevorzugt Anfragen mit Angabe der vollständigen Anschrift inkl. Telefonnummmer bearbeiten.
Allgemeine Informationen zum offenen Bieterverfahren!
Wir lassen den Markt entscheiden. Jetzt können Sie die angebotene Immobilie gegen Gebot erwerben!
Das Wichtigste vorab:
Das Immobilienbieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung. Gegen Gebot heißt einfach nur, dass Sie als Interessent Gebote für die Immobilie abgeben.
Nur: Beim Bieterverfahren besteht für den Eigentümer kein Zwang, das Höchstgebot anzunehmen.
Da der Preis im Vorfeld nicht feststeht, können wir Ihnen als Beauftragte des Eigentümers auch nur den Startpreis nennen. Ebenso werden wir Ihnen keinen vom Eigentümer erwarteten Preis bei der Durchführung des Bieterverfahrens mitteilen.
Damit Sie sich ein Bild von der Immobilie machen können, gibt es einen Besichtigungstermin, der über Zeitungsanzeigen, Internet etc. bekannt gegeben oder separat mit uns vereinbart wird. Während und nach dem Besichtigungstermin werden Sie selbstverständlich mit Informationen zur Immobilie versorgt, damit Sie eine gesicherte Entscheidung treffen können.
Dieses Verfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, zum Marktpreis, trotzdem aber so günstig wie möglich zu kaufen. Der Eigentümer sieht an einem Termin die tatsächlich vorhandene Nachfrage und ist dadurch unter Umständen eher bereit, zu einem markt-konformen Preis zu verkaufen. Natürlich braucht der Eigentümer deshalb auch die Sicherheit, ein Höchstgebot ablehnen zu können und nicht an den Höchstbietenden verkaufen zu müssen, wie das bei Auktionen und Versteigerungen der Fall ist. Das Bieterverfahren ist nicht neu und wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach von Eigentümern eingesetzt. Die Motive der Eigentümer sind ein schnellerer Verkauf und der Wunsch, über Gebote zum Marktpreis zu gelangen und zu verkaufen.
Am Ende des Bieterverfahrens steht kein Zuschlag wie bei einer Versteigerung, sondern ein ganz normaler Immobilienkaufvertrag beim Notar zum Höchstgebotspreis, wenn der Eigentümer diesen akzeptiert. Angebote sind schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail einzureichen. Selbstverständlich werden alle, die Gebote abgegeben haben und nicht zum Zuge gekommen sind, von uns informiert.
Wir freuen uns, mit Ihnen die nötigen Schritte in einem persönlichen Gespräch zu erörtern und stehen gern für eine Terminvereinbarung zur Verfügung.
Stichworte:
Flur: 2 u. 3, Gemerkung: Garßen