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Achtung: Baulücke! Grundstück in Citylage von Uedem
Preis: € 65.500,00
Grundstücksfläche: ca. 480 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 65.500,00
Käuferprovision: Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises. inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 480 m²
Objektbeschreibung
Zum Verkauf kommt hier eine einmalige Gelegenheit: Inmitten des Uedemer Stadtkerns, unweit des Marktplatzes, erwerben Sie ein erstklassiges Baugrundstück. Eine Zufahrt ist gegeben über eine Seitenstraße.
Optional können Sie ein weiteres nebenliegendes Grundstück von 650 m² dazuerwerben.
Ausstattungsbeschreibung
Schönes eingewachsenes Grundstück. Es steht hier noch ein kleines Gartenhaus, was aber ohne Probleme abgerissen werden kann.
Lage
Inmitten des wunderschönen Stadtkerns von Uedem gelegen. In gewachsener Umgebung erwerben Sie hier ein Grundstück mittendrin und dennoch sehr ruhig gelegen.
Sonstige Angaben
Maklervertrag: Sie schließen mit VON POLL IMMOBILIEN einen provisionspflichtigen Maklervertrag, wenn Sie in Kenntnis der Provisionspflicht die Dienste von VON POLL IMMOBILIEN in Anspruch nehmen.
Provision: Wenn Sie einen Kauf- bzw. Mietvertrag abschließen, der auf die Tätigkeit von VON POLL IMMOBILIEN zurückzuführen ist, haben Sie als Käufer/Mieter die ortsübliche Provision an die VON POLL IMMOBILIEN GmbH zu zahlen. Die Provision ist mit Wirksamwerden des Kauf- oder Mietvertrages fällig.
Widerrufsrecht: Ihr Widerrufsrecht ist in §355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt) und schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bindungen. Sie, als Verbraucher, haben das Recht, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen.
Haftung: Die von VON POLL IMMOBILIEN weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. stammen vom Veräußerer bzw. Vermieter, daher übernimmt VON POLL IMMOBILIEN keine Haftung.
Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die VON POLL IMMOBILIEN GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass VON POLL IMMOBILIEN die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhält und diese Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt.
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Stichworte:
Bundesland: Nordrhein-Westfalen