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Abrissreife ehemalige Gaststätte sucht Handwerker, der abreisst und etwas Neues schafft
Kaufpreis: € 30.000,00
Wohnfläche: ca. 100 m²
Zimmer: 4
Grundstück: ca. 1367 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 30.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 100 m²
Grundstück: ca. 1367 m²
Zimmer: 4
Objektbeschreibung
abrissreifes ehemaliges Gastättengebäude in 27619 Schiffdorf-Geestenseth.
Ausstattungsbeschreibung
Das Gebäude ist abgängig.
Aufgrund eines Presifindungsgutachtens ist der Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gebäude aus bautechnischen Gründen unbewohnbar ist.
Eine Besichtigung kann daher nur von Außen erfolgen und ist somit jederzeit möglich, ohne das es eines gemeinsamen Termins bedarf.
Es besteht zurzeit noch ein Wohnrecht.
Dieses wird durch den Kaufpreis erledigt.
Allerdings bewohnt anscheinend der Wohnrechtsinhaber das Gebäude trotz der erheblichen Mängel.
Dies kann durch das Land Niedersachsen nicht kontroliert und beeinflusst werden.
Der Kaufpreis bezieht sich daher auf das Grundstück und berücksichtigt die Abrisskosten bereits.
Der Kaufpreis ist ein Mindestpreis.
Lage
Wollingster Straße 3 in 27619 Schiffdorf-Geestenseth im Landkreis Cuxhaven unmittelbar an der Seestadt Bremerhaven. Das Objekt liegt in direkter Nachbarschaft zur Kleinbahn Buxtehude-Bremerhaven.
Sonstige Angaben
Das Land Niedersachsen ist durch Fiskuserbschaft Eigentümer des angebotenen Objektes geworden. Daher sind alle Angaben nur neu zusammengestellt worden, weitere Informationen über eventuelle frühere Schäden am Objekt oder genauere Pläne über verlegte Leitungen und Umbauten liegen daher nicht vor. Eine Begutachtung des Objektes ist nur zur Wertermittlung erfolgt. Eine Untersuchung auf eventuelle verdeckte Schäden wurde nicht vorgenommen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies gilt auch für die Anlagen. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt.
Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes eingegangen sein.
Stichworte:
Bundesland: Niedersachsen, 2 Etagen