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§7i/10f - bis zu € 250.450 Steuererstattungen (*) - Zuschüsse - Brunnenhof Beuren - Lehrerhaus - aus Freude am Feinen - Kräutergarten 1
Kaufpreis: € 738.345,00
Wohnfläche: ca. 242 m²
Zimmer: 6
Grundstück: ca. 164 m²
EDV-Verkablung, Garten/-mitbenutzung, Kamin, Garage/ Stellplatz, Stellplätze, Waschküche, Neubau
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 738.345,00
Käuferprovision: provisionsfrei
Objektdaten Reihenhaus
Wohnfläche: ca. 242 m²
Grundstück: ca. 164 m²
Zimmer: 6
Etagenzahl: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1775
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Eine nachhaltige Investition - Eine Zukunft für unsere Vergangenheit:
Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble wird ab Herbst 2016 behutsam restauriert und es entstehen zwei stattliche Reihenhäuser und ein herrschaftliches 2-Familienhaus mit Wohnflächen zwischen 92 m² und 242 m². Altes zu bewahren und mit moderner Bautechnik zu etwas Besonderem zu machen, zeichnet das für die Restaurierung verantwortliche Handwerksunternehmen JaKo Baudenkmalpflege seit über 125 Jahren aus.
Lehrerhaus mit ca. 51 m² großem Kräutergarten: 738.345 Euro
Garage (ca. 34 m²): 30.000 Euro
Aussenstellplatz: 10.000 Euro
Gesamtkaufpreis: 778.345 Euro
Hauptstraße 6 - Das Lehrerhaus
Das Lehrerhaus gehört zum denkmalgeschützten Gebäudeensemble Hauptstraße 4, 6 und 8. Erbaut wurde das verputzte Fachwerkhaus im Jahr 1775 als südlicher Anbau des Bürgermeisterhauses. Im 19. Jahrhundert diente dieser Anbau u. a. als Wohnraum des Lehrers, daher die Namensgebung. Wertvolle Holzvertäfelungen, Stuck, Pitchpinedielen und die bestehenden Kassettentüren mit vielfach originalen Beschlägen sind Merkmale, die einen erahnen lassen, dass hieraus etwas Großartiges entstehen wird.
Ein Ausblick in die nahe Zukunft:
Ihr neues Zuhause umfasst eine Wohnfläche von ca. 242 m², einen ca. 25 m² großen Weinkeller, eine im Gebäude integrierte Garage, einen Aussenstellplatz sowie einen ca. 51 m² großen Garten (Ihr Kräutergarten).
Wir haben Ihr Interesse geweckt oder Sie haben Fragen zu Ihrem neuen Zuhause? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail. Gemeinsam mit unseren Fachplanern werden wir versuchen ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen.
Sie benötigen etwas weniger Fläche? Alternativen stehen im "Bürgermeisterhaus" mit zwei herrschaftlichen Wohnungen (ca. 92 und 158 m²) zur Verfügung. Schauen Sie doch einfach mal auf unserer Projektwebsite www.brunnenhof-beuren.de vorbei.
Lage
Beuren - ein Ort der Entschleunigung - eine Quelle für Körper und Seele
Die Gemeinde ist Teil des Biosphärengebiets Schwäbische Alb und ein staatlich anerkannter Erholungsort mit Heilquellenkurbetrieb.
Hier zu leben bietet Ihnen eine hohe Lebensqualität: Genießen Sie die gute Luft, die herrliche Landschaft und entkommen Sie der Hektik des Alltags.
Besonders reizvoll sind die unterschiedlichen Jahreszeiten in Beuren. Im Frühjahr ist der Ort eingehüllt in ein Meer blühender Obstbäume und sattgrüner Weinreben. Im Herbst kann man in den gemütlichen Wirtschaften und Gasthöfen des Ortes schmecken und probieren, was aus der Ernte geworden ist. Für noch mehr Entschleunigung sorgen ganzjährig Beurens Heilquellen. Diese sind mit der Panorama Therme eine Gesundheitsoase, die sich zu den schönsten Thermalbädern Süddeutschlands zählen darf.
Trotz der ländlichen Idylle sind die Distanzen in die umliegenden größeren Städte nicht besonders weit:
nach Nürtingen: ca. 11 Fahrminuten (9 km)
nach Kirchheim/Teck: ca. 15 Fahrminuten (12 km)
nach Metzingen: ca. 15 Fahrminuten (12 km)
zum Flughafen Stuttgart: ca. 23 Fahrminuten (30 km)
in die Landeshauptstadt Stuttgart: ca. 35 Fahrminuten (44 km)
Brunnenhof Beuren
Unter den Dörfern Baden-Württembergs hat Beuren herausragende Bedeutung:
Es existiert kein weiterer Ort, in dem die Anfänge der im Bestand erhaltenen ländlichen
Baukultur in dieser Dichte und Aussagefähigkeit überliefert sind. Beuren zeichnet sich dabei nicht nur durch seine Einzeldenkmale aus, sondern stellt auch innerhalb der Grenzen von 1826 (Erstvermessung) ein schützenswertes Ortsbild dar, das die Qualität einer Gesamtanlage gemäß § 19 DSchG erreicht.
Das Gebäudeensemble Brunnenhof befindet sich im Ortskern von Beuren in unmittelbarer Nachbarschaft zu Kirche und Rathaus. Es besteht aus den Gebäuden Hauptstraße 2, 4, 6, 8, 10 und 12.
Sonstige Angaben
Die steuerliche Förderung
Da es sich bei der Immobilie um ein eingetragenes Kulturdenkmal im Sinne des DSchG handelt und das Gebäude in behördlicher Abstimmung saniert wird, können die berücksichtigungsfähigen Sanierungsaufwendungen (Herstellkosten), die voraussichtlich mindestens 75 % des Kaufpreises betragen gemäß § 7i EStG zu 100 % oder § 10f EStG zu 90 % abgesetzt werden. Bei Vermietung beträgt der Abschreibungszeitraum bis zu 12 Jahren. Bei Eigennutzung beträgt der Zeitraum des Sonderausgabenabzugs 10 Jahre.
WICHTIG! Die berücksichtigungsfähigen Sanierungskosten sind u. a. nur dann gemäß §7i/10f EStG in voller Höhe absetzbar, wenn der notarielle Kaufvertragsschluss vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgte.
Förderdarlehen/Zuschüsse
Das Gebäude erfüllt die Voraussetzungen zum KfW-Energieeffizienzhaus-Denkmal. Die KfW fördert die energetische Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden in den Programmen 151 und 430 mit zinsgünstigen Darlehen ab 0,75 % und Zuschüssen bis zu 12.500 Euro. Die Konditionen können von der KfW jederzeit angepasst werden. Die aktuellen Konditionen entnehmen Sie dem Internetauftritt der KfW: www.kfw.de
Energieausweis: Da es sich bei dem Objekt um ein Baudenkmal handelt, sind die Vorschriften gemäß § 16, 2-4 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) und § 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) der EnEV 2014 nicht anzuwenden.
Die Angaben erfolgen aufgrund der vom Auftraggeber an die Denk Mal Makler GmbH & Co. KG erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Firma Denk Mal Makler GmbH & Co. KG nicht übernommen.
Raumaufteilung:
Untergeschoss: Über eine hausinterne Treppe gelangen Sie in den Keller - ein Ort, wo Sie Wein und Vorräte lagern können.
Erdgeschoss: Eingangsbereich, Garage mit Platz für Ihr Auto und noch mehr Platz für Sonstiges, Hobbyraum/Werkstatt/Waschraum und Technikraum.
1. Obergeschoss: In der kalten Jahreszeit verbringen Sie gemütliche Abende in der Stube (so wie früher) vor dem Kaminofen; wenn es draußen wärmer ist, genießen Sie sonnige Stunden auf dem Balkon. Edle Pitchpinedielenböden verwöhnen das Auge, ebenso die perfekt aufbereiteten Lamberien und Kassettentüren. Die Fußbodenheizung sorgt für die richtige Temperierung. Küche, Esszimmer, Bibliothek/Kaminzimmer, Abstellraum und WC.
2. Obergeschoss: Zwei Schlafzimmer, zwei Bäder mit Ausstattungselementen, die begeistern: Freistehende Badewanne, große Dusche uvm.
Dachgeschoss: ca. 48 m² Hobby-/Abstellraum mit Fußbodenheizung und Eichenholzdielenboden. Ein Raum für all die Dinge, die man nicht jeden Tag benötigt oder ein idyllischer Rückzugsort mit jahrhundertealtem Sichtgebälk.
(*) bis zu € 250.450...:
(*) Eigennutzer profitieren von bis zu € 250.450 Steuererstattungen.
Der Grenzsteuersatz beträgt in diesem Beispiel 42% zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) und Kirchensteuer (BaWü 8%). Der Steuersatz beträgt somit 47,67%.
Die steuerliche Förderung exemplarisch für das Lehrerhaus:
Das Lehrerhaus (inkl. Garage, Aussenstellplatz und Kräutergarten) hat einen Gesamtkaufpreis von 778.345 Euro.
Die voraussichtliche Bemessungsgrundlage für die Modernisierungskosten nach §7i EStG beträgt mindestens 583.758,75 Euro.
Gemäß §10f EStG besteht die Möglichkeit Absetzungsbeträge aus Modernisierungskosten im Sinne des §7i EStG als Sonderausgaben geltend zu machen.
Diese sind im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 9 Jahren mit jeweils 9%, also insgesamt 90% der Bemessungsgrundlage nach §7i EStG absetzbar.
583.758,75 Euro (Bemessungsgrundlage) x 9% = 52.538,29 Euro (Sonderausgaben) pro Jahr
Man kann somit das zu versteuernde Einkommen um diesen Sonderausgaben-Betrag mindern und erhält eine entsprechende Steuererstattung.
52.538,29 Euro (Sonderausgaben) x 47,67% = 25.045,00 Euro (Steuererstattung)
25.045,00 Euro (Steuererstattung) x 10 Jahre = 250.450,02 Euro (Steuererstattungen)
§7i/10f - wichtig zu wissen:
BEI ABSETZUNGEN NACH §10F ESTG MUSS DAS EIGENGENUTZTE HAUS SELBST BEWOHNT WERDEN
Die als Sonderausgaben möglichen Absetzungsbeträge nach § 10f EStG setzen voraus, dass das eigengenutzte Haus nicht unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird. Die unentgeltliche Überlassung nur von Teilen des Hauses ist unschädlich. Die Eigennutzung muss ab dem Tag des Nutzen- und Lastenübergangs erfolgen. Erfolgt die Eigennutzung erst im nachfolgenden Jahr, entfällt der Absetzungsbetrag nach §10f EStG. Auch in späteren Jahren muss das Haus während der Geltendmachung der Absetzungen nach §10f EStG selbst bewohnt werden. Bei (Teil-)Vermietung gelten wiederum die Regelungen des §7i EStG.
ABSETZUNGEN NACH §10F ESTG NUR EINMAL PRO PERSON ANWENDBAR
Der Absetzungsbetrag nach § 10f EStG als Sonderausgaben ist nicht mehr möglich, sofern bereits für ein anderes Haus ein Absetzungsbetrag geltend gemacht wurde. Ehegatten, welche die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen, können die Absetzungsbeträge entsprechend für zwei Häuser nutzen.
Sämtliche steuerlichen Aussagen erfolgen aufgrund des zum heutigen Zeitpunkt erkennbaren Standes der Gesetzes- und Rechtslage und Verwaltungspraxis. Vor Abschluss des Kaufvertrages bitten wir Sie, sich bei uns bzw. Ihrem Steuerberater nach ggf. eingetretenen Änderungen zu erkundigen. Bitte prüfen Sie die wirtschaftliche und steuerliche Auswirkung der vorliegenden Immobilieninvestition, vorzugsweise unter Hinzuziehung Ihres Steuerberaters.
Sofern Sie es wünschen, stellen wir Ihnen diese Auswirkungen in einer individuellen Investitionsprognoseberechnung dar. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass eine Haftung von uns für Folgen aus von Dritten aufgestellten oder übermittelten Angaben ausgeschlossen ist.