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6 Grundstücke für individuelle Einfamilienhäuser 11
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 433 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 433 m²
Objektbeschreibung
Das angebotene Grundstück befindet sich im landschaftlich reizvollen nordwestlichen Teil des Entwicklungsbereiches im Übergangsbereich in die sog. Lennésche Feldflur. Das Grundstück ist mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebaubar und befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Nr. 66 B Nördliche Gartenstadt. Über 150 Einfamilienhäuser sind in der Nördlichen Gartenstadt bereits bezogen. Die vollständige Beschreibung sowie rechtliche Besonderheiten zu dem Grundstück entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Exposé. Das angebotene Grundstück ist Bestandteil einer Sammelausschreibung. Bei Interesse an einem der sechs angebotenen Grundstücke genügt die einmalige Anforderung des Exposés.
Lage
Gegensätze ziehen sich an! Genau das zeigt der Stadtteil Potsdam Nord in beeindruckender Weise. Hier verschmelzen historische Kasernensiedlungen mit modernsten Wohnvierteln. Im Bornstedter Feld leben Sie inmitten des Potsdamer Weltkulturerbes und einer urbanen Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit. Umgeben vom Jungfernsee, dem Schlosspark Sanssouci und dem Pfingstberg, schlägt im Herzen des Stadtteils der Volkspark mit über hundert Veranstaltungen im Jahr, einem Wasserspielplatz und einer Tropenhalle, sowie weiteren unzähligen Freizeitmöglichkeiten. Von Fußball, Grillen, Skaten und Discgolf - hier ist Betreten des Rasens erbeten und fast alles erlaubt. Sie erreichen alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs fußläufig oder mit dem Fahrrad innerhalb weniger Minuten. Über die A10 oder den nahgelegenen Potsdamer Hauptbahnhof gelangen Sie in einer halben Stunde schnell nach Berlin.
Sonstige Angaben
Das Exposé, weitere Informationen zum Objekt sowie zum Gebotsverfahren erhalten Sie bei Kontaktaufnahme mit der POLO Beteiligungsgesellschaft mbH. Kaufangebote sollen bis spätestens 19.10.2016 abgegeben werden. Es werden nur Gebote berücksichtigt, die schriftlich erfolgen, auf einen bestimmten Betrag lauten u. keine Vorbehalts- o. Bedingungsklauseln enthalten. Die Ausschreibung erfolgt gegen Höchstgebot. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, dem höchsten o. irgendeinem sonstigen Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für den Inhalt u. die Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Bestimmte Eigenschaften der verkaufsgegenständlichen Grundstücke werden nicht zugesichert. Der Kaufinteressent wird aufgefordert, sich über das angebotene Objekt selbst zu informieren.
Stichworte:
Bundesland: Brandenburg