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4-Zi.-Neubau / Wohnen am Leonhardsplatz - U-Bahn in Laufnähe
Kaufpreis: € 393.907,50
Wohnfläche: ca. 129.15 m²
Zimmer: 4
Lift, Garage/ Stellplatz, Neubau
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 393.907,50
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 129.15 m²
Zimmer: 4
Etage: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 2017
Heizungsart: Zentral
Lage
Die Wohnung befindet sich in ruhiger, zentraler Lage.
Es sind alle Geschäfte, bzw. Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheke, Kindergärten und Schulen in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar.
Es bestehen beste Verkehrsanbindungen in die Innenstadt und auf die A 73.
Die U-Bahn-Station befindet sich in einer Entfernung von ca. 70 m.
Die Balkone sind nach Süden in den ruhigen, sonnigen Innenhof ausgerichtet.
Sonstige Angaben
Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und daher vertraulich zu behandeln.
Die Angaben im Angebot erfolgen nach Auskunft des Eigentümers. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit sowie Richtigkeit. Änderungen vorbehalten.
Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber - auch bei eigenen Fehlern mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten ausgeschlossen.Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten.
Ein Projekt der BWI Bayern Wohnbau Immobilien GmbH
Energieausweis:
Es handelt sich um einen geplanten Neubau, der Energieausweis ist in Vorbereitung, liegt aber derzeit noch nicht vor
Garage:
Der Kaufpreis für den Garagenstellplatz beträgt € 15.000,--
Kontaktdaten:
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen erst nach Angabe Ihres vollständigen Namens, Anschrift und Ihrer Kontaktdaten mit Festnetzrufnummer ein Exposé übersenden dürfen.
Geldwäschegesetz:
Bitte helfen Sie uns dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
Bitte wundern Sie sich nicht, dass wir Sie nach Ihrem Personalausweis fragen und auch noch wissen wollen, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist.
Wir erfüllen damit lediglich die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß Geldwäschegesetz und bedanken uns deshalb im Voraus für die Erteilung der erforderlichen Auskünfte und die Vorlage Ihres Personalausweises zur Aufzeichnung der vom Gesetzgeber geforderten Aufzeichnungen.
Gemäß nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) sind wir verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.