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3-Zimmer-Maisonette-Wohnung im 3.OG und DG in Nürnberg-St.Leonhard 1
Kaufpreis: € 228.000,00
Wohnfläche: ca. 100 m²
Zimmer: 3
Einbauküche
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 228.000,00
Käuferprovision: Das Erfolgshonorar in Höhe von 3,57 % aus dem Kaufpreis, inklusive 19 % MwSt., trägt der Käufer.
Hausgeld: € 169,00Objektdaten Maisonette
Wohnfläche: ca. 100 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1896/'93 genals
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Etage
Endenergieverbrauchs-kennwert: 112.40 kWh/m² Jahr
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Ausstattungsbeschreibung
Vom gefliesten Eingangs-/Flurbereich mit Einbauschrank gelangt man
in das Schlafzimmer, das angrenzende Zimmer eignet sich z.B. als
Büro oder Ankleide.
Das wandhoch weiß geflieste Duschbad mit Hänge-WC, Waschbecken und Eckdusche sowie Waschmaschinenanschluss hat eine weiße Feuchtraumpanellendecke.
Die hell geflieste Wohnküche ist mit einer hellen Einbauküche - Cerankochfeld, Backofen, Kühlschrank, Filterabzug sowie genügend Platz für eine Frühstücksecke ausgestattet.
Über eine Vollholz-Wendeltreppe gelangt man in den hellen Wohn-/Essbereich sowie zum ¾ hoch weiß gefliesten Badezimmer mit Dach-flächenfenster, Eckbadewanne, Hänge-WC und Waschbecken.
Alle Dachflächenfenster sind Schiebefenster.
Die Wohn- und Schlafräume sind mit Parkettbodenbelag ausgestattet.
Sonstiges
Gastherme (BJ 2015) mit Warmwasseraufbereitung
Ein Kellerraum und eine Garagenhälfte in einer Doppelgarage gehören zur Wohnung.
Hausmeisterdienst inkl. Winterdienst
TV-Anschluss = Kabelanschluss
Die Wohnung befindet sich in einem 8-Parteienhaus mit gemeinsamer Gartennutzung im Innenhof.
Lage
Die ruhige und helle 3 Zimmer Maisonette-Wohnung befindet sich in
einem Mehrfamilienhaus mit 8-Wohneinheiten in einer verkehrsberuhig-
ten Seitenstraße von Nürnberg-Sankt Leonhard.
Sonstige Angaben
Heizungsart:
Gastherme/Etagenheizung
beziehbar:
kurzfristig-nach Absprache
Maklerprovision:
Das Erfolgshonorar in Höhe von 3,57 % aus dem Kaufpreis, inklusive MwSt.,
trägt der Käufer.
Alle genannten Angaben zum Objekt beruhen auf den Angaben des Eigentümers. Irrtum und Zwischenverkaufvorbehalten. Vorstehender Provisionsanspruch gilt auch, falls ein Lebensgefährte oder ein Familienmitglied kauft, die Verhandlungen im Auftrag eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden, bzw. wenn vom Vermieter eine gleichwertige Immobilie erworben wird. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgem.Geschäftsbed.:
Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Objektbeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen
1. Wir versichern, dass wir vom Eigentümer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten umseitigen Bedingungen anzubieten. Sämtliche Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind selbstverständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Angaben des Eigentümers keine Haftung übernehmen. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung bzw. Vermietung und Verpachtung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
2. Ist dem Interessenten die Verfügbarkeit des nachgewiesenen oder vermittelten Objektes bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Tut er dies nicht und lässt er sich unsere Maklerdienste weiter gefallen, so macht er sich schadenersatzpflichtig, sofern damit unser Provisionsanspruch vereitelt wird. Erhält der Interessent durch unsere Tätigkeit zusätzliche Informationen im Hinblick auf da Objekt und kommt dadurch ein Vertragsabschluß zustande, so wird die Provisionsverpflichtung auch bei Vorkenntnis ausgelöst.
3. Die von uns gemachten Nachweise sind ausschließlich für den umseitig genannten Interessenten bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Provisionspflicht zu Lasten des Interessenten, sofern unser Angebot durch den Dritten verwertet wird.
4. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluß, so ist an uns eine Provision zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Insbesondere schaden unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art nicht und erhalten den Provisionsanspruch aufrecht. Dies gilt z.B. für die Vereinbarung eines Leasing- oder Mietvertrages anstelle eines Pachtvertrages, eine Erbpachtrechtsvereinbarung anstelle eine Kaufvertrages, einem Teilerwerb anstelle des Kaufs der angebotenen Gesamteinheit oder eine Gesellschaftsgründung bzw. einem Gesellschaftszu-sammenschluss anstelle eines reinen Objektkaufvertrages. Dies gilt selbstverständlich auch für Umgehunggeschäfte zur Vereitelung des Provisionsanspruchs.
5.1 Die Provision beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 3,57 % (inkl.19% gesetzl. MWSt) vom Kauf-/Verkaufspreis, Kaufpreis der Gesellschafts-anteile, Einlage bei Gesellschaftsgründung etc.
5.2 Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrages beträgt 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus dem 10-Jahres-Erbbauzins.
5.3 Die Provision bei Vermietung beträgt 2 Monats- mieten (zuzügl. gesetzl. MWSt) zu Lasten des Vermieters. Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von über 5 Jahren beträgt die Provision 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus einer 10-Jahresmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzu-gerechnet.
5.4 Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungs-gegenständen etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus der vereinbarten Summe. Diese Provisions-pflicht bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten.
5.5 Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1% (zuzügl. gesetzl. MWSt) vom Verkaufswert des Grundbesitzes.
5.6 Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6. Unser Provisionsanspruch verbleibt auch für den Fall, dass ein wirksam abgeschlossener Hauptvertrag zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich aufgehoben wird.
Schließt der Interessent trotz Nachweis das Hauptgeschäft nicht ab, ohne dass dies von uns zu vertreten wäre, so sind wir berechtigt, den konkret entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies betrifft in erster Linie Inserationskosten, Wegekosten, sowie alle sonstigen Auslagen, die wir im Zusammenhang mit dem gescheiterten Vertrag hatten, namentlich Telefonkosten, Kosten eines beigezogenen Sachverständigen etc.
7. Wir behalten uns ausdrücklich ein Tätigwerden für den anderen Vertragsteil vor. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir für unbestimmte zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen.
8. Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die vorliegende Vereinbarung.
9. Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungort und Gerichtsstand unser Firmensitz. Ansonsten gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.