Startseite > Immobilien > Eigentumswohnung kaufen > Delitzsch (Kreis)
3 Zimmer Eigentumswohnung in Radefeld
Kaufpreis: € 25.000,00
Wohnfläche: ca. 59 m²
Zimmer: 3
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 25.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 59 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1987
Objektbeschreibung
Bei der Immobilie handelt es sich um eine Eigentumswohnung im zweiten Obergeschoss eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit ausgebautem Dachgeschoss. Die Wohnanlage setzt sich aus einem Wohnblock mit zwei Aufgängen, insgesamt 16 Wohneinheiten und Nebengebäuden zusammen. Die Immobilie besteht aus drei Zimmern, einem Wannenbad und einer Küche. Die Wohnung soll laut Gutachter vom Eigentümer genutzt werden. Weiterhin ist ein Keller der Wohneinheit zugeordnet.
Lage
Die angebotene Eigentumswohnung befindet sich im Ortsteil Radeland von Schkeuditz in unmittelbarer Nähe vom Güterverkehrszentrum (Porsche, BMW, DHL u. Schenker). Schkeuditz gehört zum Landkreis Nordsachsen und ist ca. 17 Km von Leipzig entfernt. Durch Schkeuditz führen die Landstraßen B6 und B186. Das Autobahnkreuz A9-A14 befindet sich in geringer Entfernung. Der Ort hat seinen dörflichen Charme über die Jahre hin bewahrt. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen und Ärzte befinden sich in Schkeuditz. In Sachen Freizeitgestaltung ist mit der Schladitzer Seenlandschaft ein weitläufiges Naherholungsgebiet mit kilometerlangen Rad- und Wanderwegen entstanden.
Sonstige Angaben
Das Objekt wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten. Der im Gutachten festgestellte Verkehrswert beläuft sich auf 32.000 €. Ein Erwerb ist vorbehaltlich höherer Gebote voraussichtlich ab 25.000 € provisionsfrei möglich.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Informationen zu diesem Objekt von dritter Hand eingeholt wurden und das Immobilienbüro Feldt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen kann.
Über 300 weitere Immobilienangebote finden Sie auf unserer Internetseite www.ibfeldt.de!
Nach § 16 Abs. 2 EnEv ist ein Energieausweis nur im Falle eines Verkaufs oder ein Neuvermietung vorzulegen. NICHT BEI ZWANGSVERSTEIGERUNGEN.