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2 Zimmerwohnung Aldtstadt Konstanz Fusssgängerzone
Kaufpreis: € 245.000,00
Wohnfläche: ca. 50 m²
Zimmer: 2
Parkett, Einbauküche
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 245.000,00
Käuferprovision: Der Käufer ist verpflichtet, dem Markler eine Provision in Höhe von 3,57% des Gesamtpreises einschl. MwSt. zu bezahlen, sobald der Vertrag aufgrund des Nachweises oder Vermittlung des Marklers zustande gekommen ist. Der Markler ist berechtigt, auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig zu werden.
Hausgeld: € 100,00Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 50 m²
Zimmer: 2
Etage: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1801
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 120.00 kWh/m² Jahr
Objektbeschreibung
Die 2 Zimmerwohnung hat eine große Wohnküche und ist als WG vermietet da die beiden WG Zimmer fast gleich groß sind und die Wohnung sich dafür wunderbar eignet. Die Miete beträgt derzeit 700,- € kalt zuzüglich Nebenkosten. Der Mieter wohnt seit 5 Jahren in dieser Wohnung und beide Mieter sind Studenten. Es gibt eine Abstellkammer in der die Waschmaschine versorgt ist und ein großzügiges Bad ist vorhanden die Wohnung liegt mitten im Herzen der Konstanzer Altstadt an der Fußgängerzone.
Lage
Die Rosgartenstrasse befindet sich in der Konstanzer Fußgängerzone in diesem Teil der Altstadt sind alle Gebäude denkmalgeschützt. Alle Geschäfte die es gibt befinden sich in der Konstanzer Altstadt. Bus und Bahn liegen dieser Wohnung unmittelbar vor der Haustür. in diesem Gebäude befinden nur 2 Wohnungen ansonsten im Erdgeschoss ein Bekleidungs Geschäft. Eigennutzer können in kürzester Zeit Eigenbedarf anmelden.
Sonstige Angaben
Anmerkung:
Die Angaben zum Objekt stammen vom Eigentümer und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Unsere Exposés sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Verkaufs Exposés an Drille verpflichtet zum Schadenersatz in Höhe der vollen Maklerprovision. Sollte Ihnen das Objekt von Dritter Seite bereits bekannt sein, bitten wir um Rückgabe unseres Exposés und Angabe, wie und zu welchem Zeitpunkt Sie anderweitig Kenntnis erhalten haben.