Startseite > Immobilien > Haus kaufen > Duisburg
***15% Rendite in Marxloh!***
Kaufpreis: € 99.000,00
Wohnfläche: ca. 401 m²
Zimmer: 11
Grundstück: ca. 236 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 99.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Mehrfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 401 m²
Grundstück: ca. 236 m²
Zimmer: 11
Etagenzahl: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1913
Objektbeschreibung
Bei der hier zur Zwangsversteigerung stehenden Immobilie handelt es sich um ein ca. 1913 erbautes Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten auf einem ca. 236 m² großen Grundstück. Die Wohnungen verteilen sich auf drei Vollgeschosse, einen Hofanbau sowie ein ausgebautes Dachgeschoss und umfassen insgesamt ca. 401 m² Wohnfläche. Sowohl das Haupthaus als auch der Anbau sind vollständig unterkellert.
Ausstattungsbeschreibung
Wir erlauben uns einige Details:
Balkone
Isolierverglaste Kunststofffenster
Dachgaube
Erker
Lage
Das angebotene Mehrfamilienhaus befindet sich im nördlich gelegenen Duisburger Stadtteil Marxloh. Der Stadtteil bietet seinen knapp 73.000 Einwohnern eine angenehme Mischung aus historischer und neuer Wohnbebauung, ergänzt durch attraktive und abwechslungsreiche Sport-, Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten
Sonstige Angaben
Das Objekt kann im Wege der anstehenden Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht unter dem amtlich festgelegten Verkehrswert erworben werden. Der Erwerb ist provisionsfrei. Gerne betreuen wir Sie vor sowie während des Verfahrens.
In allen Fragen bezüglich der Immobilie und der Verkaufsmodalitäten steht Ihnen Dennis Alter unter 0211 / 688 709 - 12 jederzeit gerne zur Verfügung.
Zum 'Kaufpreis':
Der Erwerb der Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren ist provisionsfrei für den Käufer. Einen feststehenden Kaufpreis gibt es dabei nicht. Den Zuschlag im Zwangsversteigerungstermin erhält Derjenige, der das höchste Gebot abgibt, sofern dieses den Vorgaben des ZVG entspricht und die betreibende Gläubigerin zustimmt. Diese Zustimmung wird voraussichtlich erteilt, wenn das Gebot mindestens dem unter 'Kaufpreis' genannten Betrag entspricht.
Auf den Verlauf der Bietstunde und die Durchführung des Zwangsversteigerungstermins kann von unserer Seite kein Einfluss genommen werden.
Zur Herkunft unserer Informationen:
Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers oder von Dritten. Eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben kann von uns nicht übernommen werden. Sie wurden von uns nicht überprüft, so dass wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Zum Energieausweis:
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Der Eigentumsübergang kann nur im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen.
Nach § 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen.
Hieraus ergibt sich, dass die sog. Fälle des Eigentumserwerbs kraft eines Hoheitsaktes wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst sind. Hieran ändert sich in der neuen EnEV 2014 nichts.(i.A. Petra Eich, BMUB, Referat B I 4 in Bonn)
Vor diesem Hintergrund liegt uns für das Objekt kein Energieausweis vor.