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1000 m² Kindergartenfläche gesucht? + 1000 m² Außenfläche !!
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 2206.23 m²
Garten/-mitbenutzung
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Miete (netto), monatl. je m²: € 12,00
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 2206.23 m²
Objektbeschreibung
Die Hauptfläche mit einer Größe von ca. 820 m² wird derzeit durch einen Supermarkt genutzt. Eine Erweiterung um ca. 280m² ist problemlos möglich.
Die bestehenden Räumlichkeiten können als Kindergarten oder auch als Fitnessfläche umgestaltet werden.
Eine Fläche ist bereits für eine entsprechende Nutzung genehmigt und kann unter anderem frei mitgestaltet werden, ebenso der große Außenbereich mit ca. 1000 m². Wo derzeitig noch Stellplätze anliegen, könnte ein weitläufiger Spielplatz mit Grünfläche entstehen. Etwaige weitere Baumaßnahmen sind hier mit dem Eigentümer abzustimmen.
Lage
Die Friedrich-Wilhelm-Straße befindet sich im Berliner Stadtbezirk Tempelhof. Sie verläuft vom Alboinplatz sowohl über die Manteuffelstraße, als auch über den Tempelhofer Damm entlang, bis hin zur Ordensmeisterstraße. Das Gebäude selbst befindet sich in der Nähe des Tempelhofer Damms.
Im Umfeld des Hauses findet man sowohl Wohnhäuser als auch gewerblich genutzte Objekte. Darüber hinaus ist die Nachbarschaft rund um den Standort von Kindertagesstätten, Cafés und der Maria-Montessori Schule geprägt.
Durch diverse Buslinien sowie die U-Bahnstation Kaiserin-Augusta-Straße ist eine problemlose Anbindung an den ÖPNV gegeben.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Abschlusses eines Hauptvertrages - bei den nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten - gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Exposé als Link beigefügt oder unter www.realestate.bnpparibas.de, Rubrik "Immobiliensuche", einzusehen.
EnEV Info:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposés lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.