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1-2 Familienhaus im OT von Mettlach zu verkaufen
Kaufpreis: € 248.000,00
Wohnfläche: ca. 310 m²
Zimmer: 9
Garten/-mitbenutzung, Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 248.000,00
Käuferprovision: Käuferprovision in Höhe von 3,57 % inkl. MwSt. auf den Kaufpreis ist bei notariellem Vertragsabschluss
Objektdaten Mehrfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 310 m²
Zimmer: 9
Energie & Baujahr
Baujahr: 1976
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Gepflegtes, sofort bezugsfertiges, Wohnhaus mit 9 Zimmern, Küche, 2 Bäder, 2 Gäste-WC, Doppelgarage im Kellergeschoss, Waschküche und 2 Vorratsräume.
Dieses Haus ist geeignet für eine große Familie oder als Mehrfamilienhaus ( bis zu 3 abgeschlossene Wohnungen möglich).
Aufgrund der Grundstücksfläche auch zur Tierhaltung hervorragend nutzbar.
Dachgeschoss voll ausbaufähig
Ausstattungsbeschreibung
Balkon
Garten
Doppelgarage
Großes Grundstück von ca. 10.080 qm
Geräteschuppen von ca. 80 qm
Lage
Weiten ist ein Ortsteil der Gemeinde Mettlach und grenzt unmittelbar an den heilklimatischen Kurort Orscholz am Aussichtspunkt Cloef. Weiten ist der älteste Ort des Kreises Merzig-Wadern. Weiten ist mit 1.679 ha der flächenmäßig größte Ortsteil der Gemeinde und besitzt mit dem Langensteinchen (451 m) die höchste Erhebung im Saarland links der Saar. Eine wunderbare Aussicht auf das Saartal kann der Wanderer vom Teufelsschornstein genießen. Mit dem Leukbachtal hat der Ort des Weiteren ein schönes Wandergebiet aufzuweisen.
Weiten/Orscholz - ca. 15. Min. bis Remich/Schengen
Feuerwehrgerätehaus
Rasensportplatz
26 Vereine Schützenhaus
2 Frisöre Wanderwege
Kindergarten Spielplatz
kath. Kirche
Mehrzweckhalle Volksbank
Warenhandel Sparkasse
Autohändler Immobilienmakler
Sonstige Angaben
Info:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz:
Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 01.05.2014 geltende generelle Vorlagenpflicht, beantragt.
Dieser liegt in Kürze vor.